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Buback-Mord: Todesschützen-Informant soll sich erklären

Hat Christian Klar im Jahr 1977 auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback geschossen? Dessen Sohn, Michael Buback, glaubt einem Informanten, der Klar entlastet - und fordert gleichzeitig die Offenlegung aller Informationen über den Tathergang.

Berlin - Michael Buback, der Sohn des von RAF-Terroristen erschossenen früheren Generalbundesanwalts Siegfried Buback, hat an seinen Informanten aus der RAF-Szene appelliert, sein Wissen den Ermittlungsbehörden mitzuteilen. Es sei wichtig, dass dieser seine Feststellungen auch gegenüber den zuständigen Stellen wiederhole, sagte Buback im "Heute Journal". Diese Stellen müssten die Fakten und Taten kennen.

Buback hatte zuvor in der "Süddeutschen Zeitung" berichtet, er habe "Informationen aus dem Bereich der RAF erhalten", wonach der frühere RAF-Terrorist Christian Klar nicht die tödlichen Schüsse auf seinen Vater abgegeben habe. Demnach war Klar keiner der beiden in Frage kommenden Täter. Er habe auch nicht an der Planung des Attentats oder an der Ausbildung für die Aktion teilgenommen. Buback sagte, er persönlich sehe deshalb keinen Grund, warum Klar länger als Brigitte Mohnhaupt in Haft sein solle. Diese war im März nach 24 Jahren Haft entlassen worden.

Klar traf Köhler im Bundespräsidialamt

Derzeit prüft Bundespräsident Horst Köhler ein Gnadengesuch Klars. Buback hatte sich am Mittwoch mit Köhler im Bundespräsidialamt getroffen. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb (CDU), sagte der "Berliner Zeitung", Köhler solle sich nicht von Stellungnahmen Angehöriger von RAF-Opfern beeinflussen lassen. Das Urteil des Bundespräsidenten könne nicht durch die Äußerung von Opfer-Angehörigen stehen oder fallen. Auch sei Buback nur einer von zahlreichen Angehörigen.

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger sieht auch nach der Äußerung Bubacks keinen Grund für eine Begnadigung von Klar. Dass - wie Buback in der "Süddeutschen Zeitung" schreibt - der ehemalige RAF-Terrorist nach ihm vorliegenden Informationen nicht der Todesschütze auf dem Motorrad gewesen sei, der am 7. April 1977 den damaligen Generalbundesanwalt Buback ermordet habe, sei "nichts Neues", sagte Pflieger bei einer Podiumsdiskussion in Karlsruhe. "Deshalb hat sich in Bezug auf Christian Klar nichts geändert."

"Kein Mensch hat Christian Klar auf das Motorrad gesetzt"

Das Oberlandesgericht (OLG) hatte den ehemaligen RAF-Terroristen im Jahr 1985 wegen Mittäterschaft am Buback-Mord verurteilt, ohne die genaue Rollenverteilung zwischen ihm und seinen Mittätern Knut Folkerts und Günter Sonnenberg festzustellen. "Kein Mensch hat Christian Klar auf das Motorrad gesetzt", sagte Pflieger. Auch in der Anklage - die Pflieger damals bei der Bundesanwaltschaft koordiniert hatte - sei davon nicht die Rede gewesen, sondern nur von der gemeinsamen Tatbegehung.

Laut Pflieger dient Gnade der Reparatur von Gerichtsurteilen, die im Nachhinein als zu hart erscheinen. "Es gibt nichts zu reparieren, was das Gericht falsch festgestellt hätte." Klar habe mehr Schuld auf sich geladen, er habe "mehr auf dem Kerbholz" als andere RAF-Terroristen - weit mehr auch als seine einstige Komplizin Brigitte Mohnhaupt. Auch Ex-Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda sah keine neue Sachlage für die Gnadenentscheidung. (tso/dpa)

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