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Politik: Bürgerkriegsflüchtlinge: Wer arbeitet, darf bleiben

Flüchtlinge aus dem Kosovo dürfen unter bestimmten Bedingungen dauerhaft in Deutschland bleiben. Das haben die Innenminister der Länder bei ihrer Frühjahrstagung in Schierke beschlossen.

Flüchtlinge aus dem Kosovo dürfen unter bestimmten Bedingungen dauerhaft in Deutschland bleiben. Das haben die Innenminister der Länder bei ihrer Frühjahrstagung in Schierke beschlossen. Damit werden Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Kosovo denen aus Bosnien-Herzegowina gleichgestellt. Allerdings dämpfte Thomas Schäuble, Innenminister in Baden-Württemberg, die Erwartungen: "Mit diesem Beschluss heben wir die Rückkehrpflicht für Bürgerkriegsflüchtlinge nicht auf."

Das Bleiberecht gilt nur für eine kleine Gruppe von Flüchtlingen, erläuterte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ressortchef Manfred Püchel (SPD). Die Anforderungen sind hoch. Die Flüchtlinge müssen zum Stichtag 10. Mai 2001 bereits seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und seit mindestens zwei Jahren berufstätig gewesen sein. Bleiben dürfen sie nur dann, wenn sie ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe aufbringen können und sich keine Straftaten haben zuschulden kommen lassen. In Deutschland leben derzeit noch 130 000 Flüchtlinge aus dem Kosovo. Rund 80 000 sind bereits freiwillig zurückgekehrt, rund 8000 weitere abgeschoben worden.

Auch Sinti und Roma aus dem Kosovo werden zunächst für weitere sechs Monate in Deutschland geduldet. Die Innenminister erkannten an, dass diese Minderheiten unter Vertreibungen durch Albaner leiden.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sprach von einer vernünftigen Einigung, die auch den Interessen der Wirtschaft Rechnung trage. Marieluise Beck, Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, lobte, dass so die "beachtliche Integrationsleistung vieler Flüchtlinge aus dem Kosovo und anderen Teile es ehemaligen Jugoslawiens ihre rechtliche Anerkennung" fänden. Walter Zuber, dem SPD-Ressortchef von Rheinland-Pfalz, reicht das nicht. Er gab den Wunsch zu Protokoll, solche Bleiberechtsregelungen auch für Flüchtlinge aller anderen Nationalitäten zu finden. Dem schloss sich jedoch kein weiterer Innenminister an.

Für ausländische Profisportler und -trainer sollen Aufenthaltsbefugnisse künftig ebenfalls nur noch unter bestimmten Bedingungen gelten. Eine ehrenamtliche Tätigkeit beispielsweise als Trainer bleibt in Zukunft jedoch Deutschen vorbehalten. Erhalten sie dafür eine Aufwandsentschädigung, soll diese künftig weder versteuert werden, noch werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Zudem haben die Minister Otto Schily beauftragt, ein Gesetz zur Anerkennung von Atem-Alkoholtests in Strafverfahren zu erarbeiten. Bisher gelten diese Tests nur in Bußgeldverfahren als Beweis. Im Strafprozss war bisher immer noch eine Blutuntersuchung nötig.

Eberhard Löblich

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