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Politik: Bund kommt Ländern bei Staatsreform nur teils entgegen

Berlin - Zu Beginn der entscheidenden Phase der Föderalismusreform, in letzter Minute also, hat sie sich doch noch öffentlich positioniert: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Mittwoch die Meinung der Bundesregierung vor. Kurz darauf stellten am Nachmittag die Chefs der Föderalismuskommission, Franz Müntefering und Edmund Stoiber, eine Synopse dessen vor, was ihrer Ansicht nach möglich ist bei der Reform und wo noch Dissens besteht.

Berlin - Zu Beginn der entscheidenden Phase der Föderalismusreform, in letzter Minute also, hat sie sich doch noch öffentlich positioniert: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte am Mittwoch die Meinung der Bundesregierung vor. Kurz darauf stellten am Nachmittag die Chefs der Föderalismuskommission, Franz Müntefering und Edmund Stoiber, eine Synopse dessen vor, was ihrer Ansicht nach möglich ist bei der Reform und wo noch Dissens besteht. An diesem Donnerstag beraten die Bundestagsfraktionen.

Beim Recht und der Besoldung der Beamten ist die Regierung von ihrer offiziell strikten Haltung nun abgerückt. Es soll künftig jeweils Sache von Bund und Ländern sein, wie sie mit ihren Staatsdienern bei Besoldung und Versorgung verfahren, Statusregelungen ausgenommen. Bei der Gesetzgebung setzt Zypries darauf, möglichst viel nach Bundes- oder Länderzuständigkeit zu trennen. Bildungspolitik soll komplett an die Länder gehen, auch der Strafvollzug, Teile der Wohnungspolitik, regionale Aspekte des Wirtschaftsrechts, das Versammlungsrecht. Einige Materien sollen Bundessache werden oder bleiben: Arbeitsrecht, Sozialversicherung, Ausländerrecht, Umweltrecht.

Dort, wo die Trennung nicht gelingt, will Zypries die konkurrierende Gesetzgebung beibehalten – also jene Gesetzgebungsform, bei der den Ländern nur die Initiative zusteht, solange der Bund sie nicht an sich zieht. Aber dazu neigt der Bund. Dazu gehört die öffentliche Fürsorge, die ein gewichtiger Teil der Länder gern selbst regeln würde – auch weil hier Leistungen vom Bund gewährt, aber von den Ländern finanziert werden. Etwa bei der Kinder- und Jugendhilfe oder der Sozialhilfe. Der Knackpunkt ist: Das Verfassungsgericht legt die Bedingungen für diese konkurrierende Gesetzgebung mittlerweile eher zu Gunsten der Länder aus. „Der Bund kann hier quasi nur noch regeln, wenn eine Gefahrenlage für das Land besteht“, sagt Zypries. Und deshalb müsse der Artikel 72, auf den sich Karlsruhe bezieht, bundesfreundlich geändert werden. Unter den Ministerpräsidenten ist man da gelassen: Man könne mit der jetzigen Situation doch gut leben, heißt es. Und verweist darauf, dass die Forderung der Länder nach Abweichungsmöglichkeiten vom Bundesrecht doch ein guter Ausweg wäre.

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