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Notunterkunft für Asylbewerber.

© dpa

Flüchtlingskosten: Bund rechnet mit insgesamt 24 Milliarden Euro für die Länder

Der Bund muss seine Unterstützung an die Länder um 2,6 Milliarden Euro aufstocken. Bis Ende 2020 summieren sich die Kompensationen auf 24 Milliarden.

Die Bundesregierung rechnet damit, den Ländern bis 2020 insgesamt 24,4 Milliarden Euro zur Kompensation von Flüchtlingskosten zu überweisen. Am Mittwoch beschloss das Kabinett eine Vorlage von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), wonach die bisher in diesem Jahr gezahlten Mittel nicht reichen und um etwa 2,6 Milliarden Euro aufgestockt werden müssen. Angesichts der höheren Kosten werden auch die Zahlungen des Bundes für 2017 um knapp 1,2 Milliarden Euro auf 6,9 Milliarden Euro aufgestockt. In diesem Jahr kommen die Unterstützungsleistungen des Bundes nach der Aufstockung vom Mittwoch auf insgesamt 9,5 Milliarden Euro. Damit können sich die Ministerpräsidenten der Länder bestätigt fühlen, die stets von höheren Kosten ausgegangen waren. Der Bund zahlt den Ländern eine monatliche Pauschale je Flüchtling in Höhe von 670 Euro vom Zeitpunkt der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheids im Asylverfahren. Denn Länder und Kommunen müssen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen aufkommen, so lange diese den Status von Asylbewerbern haben. Offenkundig hatte der Bund zunächst damit gerechnet, die Asylverfahren schneller durchführen zu können.

"Verfahren dauern länger als erwartet"

Der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Hans-Günter Henneke, kommentierte die Kabinettentscheidung mit den Worten, der Bund trage damit "den deutlich länger als prognostiziert dauernden Anerkennungsverfahren Rechnung". Flüchtlinge aus Syrien und anderen Kriegsgebieten werden meist nicht als Asylanten anerkannt, bekommen aber einen Duldungsstatus. Angesichts der stark gestiegenen Zahlen von Flüchtlingen seit 2015 und der damit verbundenen längeren Anerkennungsverfahren haben die Länder der Bundesregierung schrittweise Kompensationszahlungen abgerungen. Auch für 2018 rechnet der Bund noch mit einer Summe von 6,2 Milliarden Euro. Von den insgesamt 24,4 Milliarden Euro bis 2020 entfallen sechs Milliarden auf die Integrationspauschale.

Das Bundesfinanzministerium verweist in dem Zusammenhang darauf, dass zwölf Länder derzeit Überschüsse in ihren Etats aufweisen. Nicht der Fall ist das in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Der Bund beziffert den Überschuss der Länder auf insgesamt 3,6 Milliarden Euro, davon eine Milliarde in Berlin. In die Einnahmenrechnung der Länder fließen die Abschlagszahlungen des Bundes für die Flüchtlinge ein, sie beliefen sich bisher auf drei Milliarden Euro.

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