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Bundesagentur für Arbeit: Weniger als drei Euro Stundenlohn

850 Euro für eine 70-Stunden-Woche: Mindestens sechs Jobcenter vermittelten arbeitslose Jugendliche zu diesen Bedingungen an eine rumänische Firma. Es handelte sich um eine Qualifizierungsmaßnahme für den Gastronomiebereich. Die Jugendlichen erhielten weniger als drei Euro Stundenlohn, obwohl das Projekt mit mehreren hunderttausend Euro gefördert wurde.

Die Bundesagentur für Arbeit soll rumänische Arbeitsverträge mit Stundenlöhnen unter drei Euro vermittelt haben. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, wäre dies sittenwidrig und nicht rechtmäßig, sagte ein Sprecher der Regionaldirektion Nordrhein- Westfalen der Bundesagentur für Arbeit. "Bei den kritisierten Verträgen gehe es um ein Qualifizierungsprojekt für die Gastronomie auf Fähr- und Flussschiffen mit einem privaten Bildungsträger in Hamm.Die BA rämte Fehler ein und stoppte das Projekt "Crewing - für Kreuzfahrtschiffe" vorläufgig.

"Wir werden die Zusammenarbeit überprüfen und beenden, wenn die Vorwürfe zutreffen", bestätigte der Sprecher einen Bericht des ZDF- Magazins "Frontal 21". Auslandsverträge müssten von der Fachstelle der Bundesagentur in Bonn überprüft werden - dies sei offenbar nicht geschehen.

"Sklavenähnliche Bedingungen"

Die Schiffe, auf denen die rumänischen Löhne gezahlt werden, sind nach Angaben von "Frontal 21" auch auf deutschen Flüssen wie Elbe, Mosel, Spree und Rhein unterwegs. Ein Gastronomie-Betrieb, der mit renommierten Reedereien zusammenarbeite, unterhalte eine Briefkastenfirma in Rumänien. Diese stelle die Arbeitsverträge aus. Nach ZDF-Angaben war das Arbeitslosenprojekt mit mehreren hunderttausend Euro gefördert worden. Mindestens sechs Jobcenter in NRW sollen Dutzende junge Arbeitslose vermittelt haben.

"Frontal21" schilderte einen Fall, in dem ein junger Arbeitsloser genötigt worden sei, einen rumänischen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Dieser Vertrag sah demnach eine 70-Stunden-Woche zu einem Nettomonatslohn von 850 Euro vor. Andernfalls, so soll der ARGE-Mitarbeiter gedroht haben, müsse der junge Arbeitslose den Wert seines Qualifizierungs-Gutscheins zurückerstatten. Der Mitarbeiter schweigt zu den Vorwürfen.

Der Bundesagentur-Sprecher sagte, derartige Rückforderungen seien nicht zulässig und Arbeitseinsätze im Ausland grundsätzlich freiwillig. Gewerkschaftsvertreter sprachen in "Frontal 21" von "sklavenähnlichen Arbeitsbedingungen". Der Betroffene hat inzwischen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen Mitarbeiter der Arbeitsagentur Remscheid erstattet. Ein Sprecher bestätigte, dass wegen Erpressung und Nötigung ermittelt werde. (nim/dpa/AFP)

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