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Politik: Bundesanwalt ermittelt in 60 Fällen wegen Terrorverdacht Auch Marine soll im Inneren

eingesetzt werden dürfen

Berlin (dpa). Die Bundesanwaltschaft hat im Kampf gegen den Terrorismus schon mehr als 60 Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Wir haben Personen festgenommen, die im Verdacht stehen, Anschläge geplant zu haben. Das ist durchaus eine Gefahr, die man nicht nur als abstrakt bezeichnen kann“, sagte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) der „Bild am Sonntag“. Konkrete Anhaltspunkte für geplante Terrorakte hätten die Sicherheitsbehörden im Moment allerdings nicht. UnionsInnenpolitiker fordern eine bessere Anti-Terror-Vorsorge.

Die Generalbundesanwaltschaft hatte in den vergangenen Tagen Wohnungen und Gebäude von mutmaßlichen islamistischen Terroristen in Berlin, Gelsenkirchen und Aachen durchsuchen lassen. In Berlin wurden sechs Verdächtige festgenommen, gegen einen wurde Haftbefehl erlassen. In Gelsenkirchen wurde Beweismaterial sichergestellt.

Auf einer Konferenz in Saarbrücken verlangten die innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern den vermehrten Einsatz von verdeckten Ermittlern bei Polizei und Verfassungsschutz. Sie forderten zudem die Regelanfrage beim Verfassungsschutz bei ständigen Aufenthaltserlaubnissen für Menschen aus so genannten Problemstaaten sowie den möglichen Einsatz der Bundeswehr im Innern.

Nach Angaben des bayerischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) erhalten irakische Asylbewerber in Deutschland vereinzelt Geld aus ihrer Heimat, berichtet „Focus“. Nach Darstellungen des Magazins kommen die Gelder von Auslandsvertretungen der Hausbanken des irakischen Diktators Saddam Hussein. Ermittler prüften derzeit, ob die Geldempfänger potenzielle Attentäter oder Agenten seien. Nach Angaben des Innenministeriums gibt es im Moment keine Hinweise auf Attentate von irakischer Seite.

Die geplante gesetzliche Klarstellung zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren wird nach Angaben Strucks möglicherweise weiter gefasst als bisher geplant. In der Koalition gebe es Überlegungen, nicht nur für den Einsatz der Luftwaffe, sondern auch für die Beteiligung der Marine an der Terrorabwehr eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen. Möglicherweise müsse geklärt werden, ob auch Angriffe zu Wasser nur von der Marine bekämpft werden können. „Aber wir werden innerhalb des nächsten halben Jahres Klarheit haben“, sagte der SPD-Politiker. Auch eine Grundgesetzänderung sei weiter möglich.

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