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Pendlerpauschale

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Bundesfinanzhof: Pendlerpauschale auf dem Prüfstand

Millionen Steuerzahler können hoffen: Das oberste deutsche Finanzgericht verhandelt darüber, ob die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale wieder gekippt wird.

Der Bundesfinanzhof (BFH) muss über die Klagen eines Bäckermeisters und eines Ingenieurs gegen die weitgehende Streichung der Entfernungspauschale bei der Steuerberechnung befinden. Die Entscheidung der Finanzrichter wird binnen zwei Wochen erwartet. Diese dürfte starke Signalwirkung für die noch ausstehende abschließende Klärung durch das Bundesverfassungsgericht voraussichtlich in diesem Jahr haben. Nur Karlsruhe kann die Neuregelung endgültig gerichtlich kippen.

Mit der Pendlerpauschale können Pendler Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und ihrer Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Anfang 2007 sind die 30 Cent je Kilometer aber nur noch vom 21. Entfernungskilometer an steuerlich absetzbar. Mit der Neuregelung wurde das "Werkstorprinzip" eingeführt, wonach Fahrten zum Arbeitsplatz der Privatsphäre zuzuordnen sind und die Arbeitssphäre erst mit Betreten des Arbeitsplatzes - am Werkstor - beginnt. Der Bund der Steuerzahler hält die Regelung für verfassungswidrig. Diese sei auch nur aus rein finanziellen Interessen des Bundes zustande gekommen, kritisierte Geschäftsführer Reiner Holznagel. Auch der BFH hatte bereits 2007 in einem Eilverfahren ernstliche Zweifel daran geäußert, dass die Kürzung der Pauschale verfassungsgemäß ist.

Auch in den beiden mündlichen Verhandlungen ließ das Gericht unter anderem Zweifel daran erkennen, dass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz nicht als beruflich veranlasst und als voll steuerlich abzugsfähig angesehen werden. Zudem wurde auf die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung verwiesen. Auch die in derartigen Fällen entstehenden Kosten seien als "Mobilitätskosten" zu werten und vollständig steuerlich absetzbar. Die Anwälte der Kläger und der Bund der Steuerzahler zeigten sich nach den Verhandlungen optimistisch. Diese seien "optimal gelaufen", sagte der Anwalt Norbert H. Hölscheidt. Holznagel erklärte, er sei "sehr zufrieden".

Kläger: Regelung verletzt Steuergerechtigkeit

Die Kläger argumentierten vor Gericht unter anderem, die Kürzung der Pendlerpauschale verstoße gegen tragende Grundprinzipien der Verfassung, etwa gegen das Gebot zum Schutz von Ehe und Familie. Die Neuregelung habe mit Steuergerechtigkeit nichts mehr zu tun. Dagegen verteidigte das Bundesfinanzministerium die Neuregelung. Derartige Grundentscheidungen seien allein Sache des Gesetzgebers, betonte der Vertreter des Ministeriums, Jörg Kraeusel. Er argumentierte zudem, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz seien als privat mitveranlasst anzusehen.

Die große Koalition hatte sich im November darauf geeinigt, die gekürzte Pendlerpauschale vorerst nicht zu verändern, sondern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Aus Union und SPD hatte es Forderungen gegeben, die Kürzung rückgängig zu machen und die Pauschale bereits wieder vom ersten Kilometer an zu zahlen. (jam/dpa)

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