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Bundesgerichtshof: Neuer Prozess gegen Motassadeq?

Der Prozess gegen den mutmaßlichen Terrorhelfer Mounir al Motassadeq muss möglicherweise erneut aufgerollt werden.

Karlsruhe - Zu Beginn der Revisionsverhandlung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sagte der Vorsitzende Richter Klaus Tolksdorf, nach den Vorberatungen des Senats spreche alles dafür, dass der Freispruch Motassadeqs vom Vorwurf der Beihilfe zum mehr als 3000-fachen Mord keinen Bestand haben könnte. Damit würde die Revision der Bundesanwaltschaft Erfolg haben. Zur Begründung sagte Tolksdorf, Motassadeq habe zwar die exakten Anschlagpläne der Attentäter vom 11. September 2001 nicht gekannt. Er habe aber gewusst, dass Flugzeuge zum Absturz gebracht werden und dabei Menschen zu Tode kommen sollten. "Dies akzeptierte er", sagte der Richter.

Der Marokkaner war vom Oberlandesgericht (OLG) Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen haben sowohl der 32-Jährige als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Strafverfolger sehen in Motassadeq weiterhin einen Helfershelfer der Attentäter vom 11. September 2001 und fordern Motassadeqs Verurteilung wegen Beihilfe zum vielfachen Mord. Das OLG hatte Motassadeq von diesem Vorwurf freigesprochen, nachdem der BGH in einem früheren Verfahren wegen Verhandlungsfehlern ein erste Verurteilung zu 15 Jahren Haft aufgehoben hatte.

Das Urteil im Revisionsverfahren gegen den mutmaßlichem Terrorhelfer Mounir al Motassadeq verkündet der BGH sein Urteil voraussichtlich am 16. November. Das teilte das Gericht zum Abschluss der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe mit. (tso/ddp/AFP)

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