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Das kann dauern. Der Bundesrat hat viel vor.

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Update

Mammutsitzung vor der Sommerpause: Bundesrat billigt Antrag für rezeptfreie „Pille danach“

In der letzten Sitzung vor der Sommerpause arbeitet der Bundesrat am Freitag ein umfangreiches Programm ab. Es kann eine lange Sitzung werden. Bei uns erhalten Sie eine Übersicht der wichtigsten Entscheidungen.

Insgesamt stehen am Freitag fast 90 Punkte auf der Tagesordnung im Bundesrat, darunter sind zahlreiche Gesetzesbeschlüsse. Sehen Sie hier, welche Entscheidungen in der letzten Sitzungen vor der Sommerpause getroffen wurden.

Rezeptfreie „Pille danach“
Der Bundesrat setzt sich für eine Aufhebung der Rezeptpflicht für die „Pille danach“ ein. Die Länderkammer billigte am Freitag einen Entschließungsantrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen.

Entsprechende Anträge der SPD und der Linkspartei waren zuvor im Bundestag gescheitert. Ziel des Entschließungsantrags ist es, dass das Notfallkontrazeptiva vor allem für junge Frauen leichter zugänglich wird. Dazu soll die Bundesregierung die Verschreibungspflicht der „Pille danach“ aufheben und sicherstellen, dass es dabei nicht zu Verschlechterungen bei der Kostenübernahme kommt.

Gleichstellung homosexueller Paare

Auch die Steueränderung zur Gleichstellung homosexueller Paare bei Ehegattensplitting hat am Freitag auch den Bundesrat passiert. Die Länder stimmten dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, nach der gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften nun auch von diesem Vorteil profitieren können. Gleichzeitig mahnten sie aber an, die Gleichstellung in weiteren Bereichen voranzutreiben und kritisierten die Bundesregierung dafür, erneut erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts rechtliche Verbesserungen für die Homo-Ehe vorgenommen zu haben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vor einem Monat die Ungleichbehandlung schwuler und lesbischer Ehen im Einkommenssteuerrecht für unzulässig erklärt. Mit hohem Tempo hat die Bundesregierung dann noch ein Gesetz auf den Weg gebracht, um es vor der parlamentarischen Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Vom Ehegattensplitting profitieren homosexuelle Paare demnach auch rückwirkend, wenn sie gegen ihre bisherigen Steuerbescheide Widerspruch eingelegt haben.

Vertrauliche Geburten

Frauen können künftig ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt bringen. Die Neuregelung sieht vor, dass das vertraulich geborene Kind in der Regel zur Adoption freigegeben wird. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres hat es allerdings das Recht, die Identität seiner Mutter zu erfahren. Dafür werden deren Daten beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Daten aufbewahrt.

Mit der Möglichkeit der vertraulichen Geburt will die Bundesregierung eine Alternative zu den umstrittenen Babyklappen schaffen, die eine vollkommen anonyme Geburt ermöglichen. Die Kosten für die vertraulichen Geburten übernimmt der Bund. Wie die vertrauliche Geburt sollen auch die Babyklappen nach drei Jahren noch einmal einer Prüfung unterzogen werden.

Atommüll-Endlagersuche

Nach über 35 Jahren Konzentration auf den Salzstock Gorleben wird nach einem Atommüll-Endlager künftig deutschlandweit gesucht. Der Bundesrat machte am Freitag endgültig den Weg frei für ein Standortauswahlgesetz, mit dem Alternativen zu Gorleben geprüft werden sollen. Eine 33-köpfige Bund/Länder-Kommission soll bis Ende 2015 Grundlagen und Kriterien für die Suche empfehlen. Ende 2031 soll der Endlagerstandort bestimmt und von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Kosten der Suche werden auf über zwei Milliarden Euro geschätzt und müssen von den Energiekonzernen getragen werden. „Das ist wahrlich ein historischer Akt“, sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).

Fluthilfe

Die Fluthilfe von bis zu acht Milliarden Euro ist endgültig beschlossen. Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat das Aufbauhilfegesetz. Der Hilfsfonds von Bund und Ländern kann damit starten. Zudem soll beim Hochwasserschutz künftig schneller geplant und gebaut werden. Der Bund streckt die acht Milliarden Euro Fluthilfe vor und macht dafür neue Schulden. Die Länder haben 20 Jahre Zeit, ihren Anteil von gut drei Milliarden Euro abzuzahlen. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sprach von einem guten Zeichen der Solidarität nach der Flutkatastrophe. Das extreme Hochwasser im Juni hatte in mehreren Bundesländern gewaltige Schäden angerichtet.

Unternehmen werden entlastet, die wegen des Hochwassers Kurzarbeit beantragen. Der Bund übernimmt dann in voller Höhe die Beiträge zur Sozialversicherung für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten. Die Übernahme gilt für längstens drei Monate von Juni bis Dezember 2013. Auch müssen Firmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit nicht die üblichen Fristen zur Stellung eines Insolvenzantrages einhalten.

Bahn-Wettbewerb

Mehr Wettbewerb auf der Schiene? Nein. Der Bundesrat hat sich dagegen entschieden. Nachdem es im Vermittlungsausschuss keine Verständigung gab, fand das vom Bundestag beschlossene Gesetz am Freitag in der Länderkammer keine Mehrheit. Vorgesehen war, dass Gebühren, die die bundeseigene Deutsche Bahn als Betreiber des Gleisnetzes von Bahnunternehmen erhebt, vorab von der Bundesnetzagentur genehmigt werden sollten. Auf Bahnhöfen sollten Bahn-Konkurrenten einen Anspruch auf Flächen zum Fahrscheinverkauf bekommen. Im deutschen Bahnverkehr gibt es derzeit etwa 350 Mitbewerber der DB, weit überwiegend im Güter- und Regionalverkehr.

Bonus-Regeln für Banken

Schärfere Vorgaben bei Managerboni und Eigenkapital europäischer Banken gelten künftig auch in Deutschland. Mit dem Gesetzespaket werden nicht nur Bonuszahlungen eingedämmt. Umgesetzt werden auch die „Basel III“ genannten strengeren Anforderungen an das Eigenkapital von Banken in Europa. Sie gelten ab 2014. Geregelt wird zudem die Haftung ländergestützter „Bad Banks“ für faule Kredite ehemaliger Landesbanken. Die Länder hatten durchgesetzt, dass sie bei Banken-Abwicklungsanstalten die gleichen Bedingungen erhalten wie der Bund. So können sie unter anderem bei Refinanzierungskosten sparen.

Fiskalpakt

Der europäische Fiskalvertrag für mehr Haushaltsdisziplin kann in Deutschland in Kraft treten. Der Bundesrat verabschiedete die Vorlage am Freitag in Berlin einstimmig und machte damit den Weg frei für dessen Umsetzung in nationales Recht. Der Verabschiedung im Bundesrat waren mehrmonatige Verhandlungen zwischen Bund und Ländern vorangegangen. Die Länder erhalten nun im Gegenzug für die Zustimmung weitere finanzielle Hilfen vom Bund. Der Kompromiss sieht vor, dass der Bund den Ländern bis 2019 jährlich 2,6 Milliarden Euro Zuschüsse für Infrastruktur-, Wohnungs- und Hochschulbauprojektezahlt. Diese Zusage sei für die Länder „von größter Bedeutung“ gewesen, sagte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im Bundesrat. Dadurch sei die „finanzielle Stabilität der Länder gewährleistet“.

Der Fiskalvertrag verpflichtet die Unterzeichnerstaaten auf strikte nationale Schuldenregeln. Demnach darf das strukturelle Defizit - also bereinigt um Einmaleffekte und Konjunktureinflüsse - 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen. Deutschland erfüllt diese Bedingung bereits.

Punktereform

Die Reform des Punktesystems für Verkehrssünder ist endgültig beschlossene Sache. Anstelle der jetzigen Skala von 1 bis 7 Punkten gibt es demnach künftig je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Der Führerschein wird dann bei 8 statt 18 Punkten entzogen. Anders als ursprünglich geplant, bleibt eine Möglichkeit erhalten, über freiwillige Schulungen einen Punkt innerhalb von fünf Jahren abzubauen. Gespeicherte Punkte sollen künftig jeweils separat verjähren. In Kraft treten sollen die Neuregelungen zum 1. Mai 2014. (dpa, rtr, KNA)

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