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Politik: Bundesrat billigt Gesetz für Verbraucher

Länder stellen Rechtsbedenken zurück

Berlin - Trotz verfassungsrechtlicher Bedenken in einigen Ländern hat der Bundesrat das Verbraucherinformationsgesetz am Freitag verabschiedet. Damit soll der Zugang von Bürgern und Verbänden zu Behördendaten wegen Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht, aber auch im Zusammenhang mit Kosmetika, Reinigungsmitteln oder Verpackungen verbessert werden. Die zuständigen Behörden – Kommunen, Länder, Bund – haben zudem eine erweiterte Informationspflicht bei Vorkommnissen wie etwa dem aktuellen Gammelfleischskandal. Auch die Namen von Unternehmen, die gegen Vorschriften verstoßen, können nun von den Ämtern genannt werden – etwa wenn Lebensmittel falsch gekennzeichnet sind oder von Produkten Gesundheitsgefahren ausgehen könnten.

Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) lobte sein Gesetz als „Meilenstein auf dem Weg zu einem mündigen Verbraucher“. Die förmlichen Rechtsbedenken in den Ländern kann Seehofer nicht nachvollziehen: „Das Gesetz ist astrein.“ Der schleswig-holsteinische Innenminister Ralf Stegner (SPD) sagte, er habe seine rechtlichen Bedenken zurückgestellt, weil er das Gesetz nicht blockieren wolle, das er in der Sache unterstütze. Mehrere Länder hatten ursprünglich eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ins Auge gefasst, um verfassungsrechtliche Unklarheiten zu beseitigen. Das Bundesjustizministerium habe in einem Rechtsgutachten festgestellt, dass es aus Sicht des Bundes keine Einwände gebe, merkte Stegner an. Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad (SPD) sagte, wichtig sei die von Seehofer zugesagte Evaluierung schon nach zwei Jahren. Dann werde man einschätzen können, wie wirksam das Gesetz sei.

Verbraucherschützer kritisierten am Freitag das neue Gesetz. „Man hätte dieses Gesetz nicht verabschieden dürfen“, sagte Foodwatch-Chef Thilo Bode dem Tagesspiegel. Das neue Gesetz sei weitgehend wirkungslos. Es enthalte viele schwammige Ausnahmeregelungen. Außerdem könnten die Unternehmen die Herausgabe von Informationen blockieren. Die Politiker „vertrauen darauf, dass die Verbraucher zu dumm sind, um das zu merken“, betonte der Verbraucherschützer. „Besser kein Gesetz als ein wirkungsloses Gesetz“, kritisierte Bode.

Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zeigte sich enttäuscht. Mit Verweis auf vermeintliche Betriebsgeheimnisse oder Nachteile im Wettbewerb könnten Unternehmen die Behörden daran hindern, über Lebensmittelskandale zu informieren, warnte DUH-Expertin Cornelia Ziehm. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kündigte an, das neue Gesetz jetzt austesten zu wollen. Wenn es in Kraft sei, werde man Anfragen stellen und die Erfahrungen auswerten.

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