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Politik: Bundesrat für Änderungen bei Gleichstellungsgesetz

Berlin - Die von der Union geführten Länder erwarten von der Bundesregierung substanzielle Änderungen beim so genannten Gleichbehandlungsgesetz. Der Bundesrat stimmte am Freitag mit seiner unionsgeführten Mehrheit einer entsprechenden Stellungnahme zu.

Berlin - Die von der Union geführten Länder erwarten von der Bundesregierung substanzielle Änderungen beim so genannten Gleichbehandlungsgesetz. Der Bundesrat stimmte am Freitag mit seiner unionsgeführten Mehrheit einer entsprechenden Stellungnahme zu. Die Länder wollen erreichen, dass das Gesetz – im Kern das im Vorjahr am Bundesrat gescheiterte rot-grüne Antidiskriminierungsgesetz – in mehreren Punkten zurückgenommen wird und nicht mehr über das zu Grunde liegende EU-Recht hinausgeht. So soll es etwa kein Klagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften in Diskriminierungsfällen geben. Die EU-Vorgaben sollen Bürgern mehr Schutz vor Diskriminierungen wegen Rasse, Herkunft oder Geschlecht im Geschäftsleben und am Arbeitsplatz geben. Im deutschen Recht sollen dazu noch Alter oder Behinderung als Merkmale kommen.

Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) sagte, die EU-Richtlinien sollten der Maßstab sein, „nicht mehr und nicht weniger“. NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) monierte, das Gesetz laufe allen Bemühungen zum Bürokratieabbau zuwider. Sowohl der Mainzer Ministerpräsident und SPD- Chef Kurt Beck als auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) betonten jedoch, aus Sicht der Sozialdemokraten gebe es keinerlei Änderungsbedarf.

Die große Koalition läuft damit auf einen Konflikt zu – allerdings auf einen begrenzten. Denn der Bundesrat kann das Gesetz nicht verhindern, sondern in einem Vermittlungsverfahren allenfalls verzögern. Dies ist aber nach Äußerungen mehrerer Unionspolitiker nicht das Ziel der Länder. Zudem haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) das Vorhaben in einer Koalitionsrunde Anfang Mai abgenickt. Bayern unterstützte die Korrekturwünsche dennoch. Der Bundestag befasst sich in der kommenden Woche mit dem Gesetz.

Nach Angaben des baden-württembergischen Bundesratsministers Wolfgang Reinhart (CDU) könnte es noch einen „kleinen Kompromiss“ geben. Wie es hieß, sieht die Union vor allem bei den Punkten private Mietverträge und Beweislastumkehr Änderungschancen. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause endgültig verabschiedet werden, da sonst Strafzahlungen nach Brüssel wegen zu später Umsetzung von EU-Recht drohen.

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