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Politik: Bundesrat stimmt zu: Wohnungen dürfen abgehört werden

Verfassung wird für großen Lauschangriff geändert Vermittlungsausschuß soll über Ausnahmen beratenVON KLAUS J.SCHWEHN BONN.

Verfassung wird für großen Lauschangriff geändert Vermittlungsausschuß soll über Ausnahmen beratenVON KLAUS J.SCHWEHN BONN.Zur Bekämpfung der ausufernden organisierten Kriminalität wird künftig in der Bundesrepublik das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt und der Polizei die Möglichkeit zur elektronischen Wohnraumüberwachung eingeräumt.Nach heftiger Debatte stimmte der Bundesrat mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit von 47 Stimmen der Grundgesetzänderung zu.Zugleich rief das Ländergremium den Vermittlungsausschuß an.Ziel ist es, in den notwendigen Begleitgesetzen neben Geistlichen, Abgeordneten und Strafverteidigern auch Ärzte und Journalisten vom großen Lauschangriff auszunehmen. Die Änderung des Grundgesetz-Artikels 13 war möglich geworden, nachdem sich das von einer Großen Koalition regierte Bremen - als Zünglein an der Waage - darauf verständigt hatte, den Einschnitt in das Grundgesetz mitzutragen, wenn die Begleitgesetze im Vermittlungsausschuß einer Revision unterzogen würden.Bremens Senatspräsident Henning Scherf (SPD) äußerte in der Debatte Unverständnis darüber, daß Abgeordnete "privilegiert" und vom Lauschangriff ausgenommen, Journalisten hingegen "diskriminiert" und einbezogen werden sollten.Saarlands Ministerpräsident Oskar Lafontaine mahnte, es sei notwendig, Kriminalität zu bekämpfen, zugleich aber auch Bürgerrechte zu wahren.Niedersachsens Ministerpräsident Gerhard Schröder (SPD), der sich zwar der von der SPD forcierten Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht widersetzte, machte jedoch zugleich deutlich, daß er dem Gesetz auch in der ursprünglichen Form zustimme. Innenminister Manfred Kanther (CDU), Justizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) und die Regierungschefs Edmund Stoiber (CSU) und Erwin Teufel (CDU) warnten vor einer Aufweichung der Gesetze zum "Großen Lauschangriff" im Vermittlungsausschuß.Kanther zählte auf, daß in der Bundesrepublik 600 bis 700 Banden mit etwa 7000 Anhängern operierten, denen 70 000 bis 80 000 Straftaten - vom Menschenhandel über Mord bis zur Geldwäsche in großem Stil - zur Last gelegt würden.Die innere Sicherheit sei bedroht.Teufel bezifferte den Umsatz der organisierten Kriminalität in 1997 weltweit auf rund 500 Milliarden US-Dollar. Kritik am Beschluß des Bundesrates kam von den Bündnisgrünen und aus den Reihen der FDP.Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einer "Katastrophe".

KLAUS J.SCHWEHN

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