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Bundesrat: Verbraucher vor "Schwarzen Schafen" schützen

Nach dem Stopp des Verbraucherinformationsgesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler reichen die Änderungen den Ländern nicht mehr aus.

Die Änderungen am Verbraucherinformationsgesetz nach dem Stopp durch Bundespräsident Horst Köhler reichen den Ländern nicht aus. Der Bundesrat machte sich in Berlin für eine frühzeitigere Nennung von Namen "schwarzer Schafe" und für höhere Bußgelder bei Gammelfleisch und anderen Lebensmittelskandalen stark. "Die abschreckende Wirkung sollte erhöht werden", sagte Baden-Württembergs Verbraucherminister Peter Hauk (CDU). Die Länder forderten aber auch, dass die Verbraucher bestimmte Informationen nicht mehr kostenfrei bekommen.

Die Bundesregierung erteilte Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt eine Absage und verwies auf eine Prüfung in zwei Jahren. "Alle Voraussetzungen sind gegeben, um das für Verbraucher wichtige Vorhaben verabschieden zu können", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Peter Paziorek (CDU). Die Regierung sei aber offen für spätere Änderungen. "Wir werden das Verbraucherinformationsgesetz in zwei Jahren genau dokumentieren." Die CDU-Verbraucherpolitikerin Julia Klöckner warnte die Länder davor, den erreichten Kompromiss in Frage zu stellen. "Ich bin dafür, das Gesetz möglichst schnell auf den Weg bringen", sagte sie.

Bei Skandalen besser informiert

Bundesverbraucherminister Horst Seehofer (CSU) hatte das bereits beschlossene Gesetz nach rechtlichen Bedenken Köhlers nachgebessert. Der Bundespräsident hielt für verfassungswidrig, dass der Bund die Kommunen mit der Herausgabe von Informationen beauftragen wollte. Die Länder sollen nun die Kommunen dazu veranlassen können, zum Beispiel, wenn Gammelfleisch am Markt ist. Mit dem Gesetz sollen die Verbraucher bei Skandalen besser informiert werden. Der Bundesrat stimmte auch dafür, dass die Konsumenten keine Informationen bekommen sollen, die älter als fünf Jahre sind. Das betroffene Unternehmen soll außerdem erfahren, wer Informationen beantragt.

Bundestagsopposition und Verbraucherverbände halten die bisherige Regelung für zu kurz gegriffen. Sie fordern weniger Ausnahmen für die Wirtschaft, die sich auf Betriebsgeheimnisse berufen kann, und eine Ausweitung auf mehr Produkte und Dienstleistungen. Die SPD-Fraktion hatte Änderungen für die Überprüfung in zwei Jahren verlangt. (mit dpa)

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