zum Hauptinhalt

Politik: Bundestag berät über Umzug aller Ministerien nach Berlin

Berlin - Der Bundestag muss jetzt zum ersten Mal darüber beraten, ob die noch in Bonn ansässigen Bundesministerien in die Hauptstadt Berlin umziehen sollen. Die Linkspartei/PDS brachte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag im Bundestag ein, der nun in den zuständigen Fachausschüssen diskutiert wird.

Berlin - Der Bundestag muss jetzt zum ersten Mal darüber beraten, ob die noch in Bonn ansässigen Bundesministerien in die Hauptstadt Berlin umziehen sollen. Die Linkspartei/PDS brachte am Donnerstag einen entsprechenden Antrag im Bundestag ein, der nun in den zuständigen Fachausschüssen diskutiert wird. Anlass der Initiative war der Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit.

Die Linkspartei-Fraktion will mit ihrem Vorstoß erreichen, das dass Bonn-Berlin-Gesetz von 1994 aufgehoben wird. Das Ziel des Gesetzes, den Verlust des Parlaments- und Regierungssitzes für die Region Bonn „angemessen auszugleichen“, sei inzwischen eingelöst worden, heißt es in der Begründung des Antrags. Zwar habe sich die damals vereinbarte Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn bewährt, „wird jetzt aber einer zukunftsfähigen Politikgestaltung nicht mehr gerecht“. Die Verteilung der Regierungsmitarbeiter zu 54 Prozent in Bonn und 46 Prozent in Berlin sei 16 Jahre nach Herstellung der deutschen Einheit überholt und „höchst ineffizient“. So kosten allein die Pendelfahrten von Bundesbeamten zwischen Bonn und Berlin elf bis zwölf Millionen Euro jährlich.

Das Bundeskanzleramt solle bis 2009 mit einem vollständigen Umzug nach Berlin den Vorreiter spielen, schlägt die Linkspartei vor. Bis etwa 2012 sollten alle Bundesministerien in Berlin zusammengeführt sein. Bestimmte nachgeordnete Einrichtungen, etwa das Bundeszentralregister, könnten in Bonn bleiben.

In Berlin sind sich der Senat und die im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien seit langem einig, dass die in Bonn verbliebenen Ministerien in die Hauptstadt gehören. Nordrhein-Westfalen hatte bei der Föderalismusreform allerdings durchgesetzt, die Zustimmung der Länder zur Hauptstadtklausel im Grundgesetz mit einer Protokollnotiz zu verknüpfen. Darin heißt es, dass das Bonn-Berlin-Gesetz und die Kulturförderung Bonns „unberührt bleiben“. Diese Fußnote hat zwar eine politische, aber keine rechtliche Folgewirkung. za

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false