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Politik: Bundestag darf zu Bürokosten schweigen Gericht stutzt Ansprüche der Presse auf Auskunft

Berlin - Der Bundestag darf Auskünfte darüber verweigern, wofür die Abgeordneten ihre Büromittelpauschale ausgeben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag entschieden und damit einen gegenteiligen Beschluss der Vorinstanz aufgehoben.

Berlin - Der Bundestag darf Auskünfte darüber verweigern, wofür die Abgeordneten ihre Büromittelpauschale ausgeben. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag entschieden und damit einen gegenteiligen Beschluss der Vorinstanz aufgehoben. Die Parlamentarier dürfen jährlich für 12 000 Euro Bürobedarf kaufen und mit der Bundestagsverwaltung abrechnen. Der Kläger, ein Journalist, möchte wissen, wer Smartphones oder Tablet-Computer gekauft hat. Das Verwaltungsgericht hatte den Anspruch noch als berechtigt angesehen, da die Mittelverwendung anders als durch die Presse nicht kontrolliert werden könne.

Die Begründung des OVG wird neuen Schwung in die Debatte um Auskunftsrechte der Presse gegenüber Bundesbehörden bringen: Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar entschieden, die Landespressegesetze seien auf Stellen des Bundes unanwendbar; Auskünfte müssen seitdem etwa die Ministerien oder das Kanzleramt nur auf einen „Minimalstandard“ reduziert geben, abgeleitet aus der Pressefreiheit im Grundgesetz. Das OVG setzt diesen Standard nun so niedrig an, dass die Bundesbehörden Auskünfte immer verweigern dürfen, wenn private oder öffentliche Interessen dem entgegenstehen. Im konkreten Fall sei das freie Bundestagsmandat berührt. Eine Abwägung zwischen den behördlichen Interessen und denen der Presse könne auschließlich der Gesetzgeber vorschreiben. neu

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