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Politik: Bundestag erschwert rechte Demos

Rot-Grün und Union für neues Versammlungsrecht

Berlin - Manch ein Abgeordneter traute seinen Ohren nicht, als er am Freitag im Bundestag zwei Machtpolitiker zweier gegnerischer Lager innig miteinander flirten hörte. „Wenn jemand den Bundesinnenminister angreift, dann stellt sich auch die Opposition vor ihn, dann fühlen wir uns auch beleidigt“, sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach in Anspielung auf türkische Kritik an Otto Schily (SPD), der kürzlich die extremistische Zeitung „Anadoluda Vakit“ verboten hatte. Schily bedankte sich artig bei seinem CDU-Kollegen – und ergänzte zum Entsetzen der Regierungsfraktionen, es wäre gut, wenn der Bundestag dem Gesetzentwurf der Union zur Ausweitung der Bannmeile zustimmen möge.

Die kurzfristige Liaison zwischen Union und Innenminister sollte vor allem Geschlossenheit im Ringen um ein schärferes Versammlungsrecht demonstrieren. Mit den Stimmen der SPD, der Union und der Grünen beschloss der Bundestag denn auch ein leichteres Demo-Verbot an sensiblen Gedenkorten wie dem Holocaust-Mahnmal und eine Verschärfung des Tatbestands der Volksverhetzung. Eine Ausweitung der Bannmeile lehnten SPD und Grüne dagegen ab.

„Wir wollen den Feinden der Demokratie die Grenzen aufzeigen“, sagte Bosbach und verwies darauf, dass die Verschärfung des Versammlungsrechts vor allem einem besseren Schutz der Würde der NS-Opfer diene. Das neue Recht werde auch Versammlungen am Brandenburger Tor erschweren, ergänzte Bosbach in Anspielung auf die geplante NPD-Kundgebung am 8. Mai. Ähnlich äußerten sich Vertreter von SPD und Grünen.

Die FDP lehnte die Verschärfung dagegen als „Gesinnungsstrafrecht“ ab. Rechtsexperte Max Stadler sagte, das geltende Recht reiche bereits aus, um Kundgebungen vor dem Holocaust-Mahnmal zu verbieten.

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