zum Hauptinhalt

Bundestag: Jahressteuergesetz verabschiedet

Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz verabschiedet. Für Ehegatten wird die wegen hoher Abschläge unbeliebte Steuerklasse V entschärft. Eltern können mit Schulgeldzahlungen weiter ihre Steuerlast senken und extremistische Vereine verlieren ihre Steuervorteile.

Die wichtigsten Gesetzesänderungen der fast 200 Neuregelungen im Überblick:

SCHULGELD: Schulgeld für private und kirchliche Einrichtungen sind nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe abzugsfähig. Es gilt aber ein Höchstbetrag von 5000 Euro. Um den auszuschöpfen, müssten Eltern also 16.666 Euro im Jahr zahlen. Das soll auch für Schulen im Ausland gelten, wenn sie zu einem anerkannten Abschluss führen. Erstmals sind auch Entgelte an berufsbildende Ergänzungsschulen abziehbar.

STEUERHINTERZIEHUNG: Die Verfolgung von Steuerstraftaten in besonders schweren Fällen soll erst nach zehn Jahren verjähren. Das ist eine Verdoppelung der Frist. Darunter fallen etwa die Verkürzung der Steuerlast in großem Stil, die Verwendung falscher Belege, bandenmäßige Hinterziehung und der Missbrauch einer Amtsstellung.

EXTREMISMUS: Extremistische Vereine werden von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen, sie verlieren Steuervorteile. Solche Vereine sind damit zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssen künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen.

EHEGATTEN-BESTEUERUNG: Vom Jahr 2010 an soll für Doppelverdiener-Ehepaare ein "optionales Faktorverfahren" eingeführt werden. Konkret sollen Ehepaare mit unterschiedlich hohem Einkommen nicht nur die Kombination der Steuerklassen III und V wählen können, sondern gemeinsam nach Steuerklasse IV besteuert werden. Mit dem neuen Verfahren soll sichergestellt werden, dass geringer verdienende Ehegatten nicht mehr so hoch belastet werden wie in der Steuerklasse V. Ziel sei die gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast zwischen Eheleuten mit unterschiedlich hohem Einkommen.

GASTFAMILIEN: Gastfamilien von Menschen mit psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung werden steuerlich entlastet. Von 2009 an werden Leistungen an Gastfamilien zur Pflege, Unterbringung, Betreuung und Verpflegung von der Einkommensteuer freigestellt.

GESUNDHEIT: Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter anzubieten, sollen diese von der Besteuerung befreit werden.

BUCHHALTUNG: Grenzüberschreitende Aktivitäten von Unternehmen werden gefördert und die Auslagerung von Teilen der Buchhaltung in andere EU-Staaten erleichtert. Mit der steuerlichen Förderung soll aber nicht das Tor für die komplette Verlagerung der Buchführung ins Ausland geöffnet werde. Es geht nur um die Auslagerung der EDV-gestützten Buchhaltung. Auch gelten strenge Voraussetzungen.

LEASING: Leasing- und Factoringfirmen unterliegen künftig der "abgespeckten Bankenaufsicht". Diese oft kleineren Finanzfirmen können dafür das "Bankenprivileg" nutzen. Sie werden damit von der Hinzurechnung von Zinsen bei der Gewerbesteuerlast ausgenommen.

"QUERVERBUND": Die seit Jahren bestehende Praxis von Kommunen, Verluste etwa aus dem öffentlichen Personennahverkehr mit Gewinnen aus der Energieversorgung zu verrechnen ("steuerlicher Querverbund") ist nun gesetzlich abgesichert. Dies hatten Kommunen gefordert. Der Bundesfinanzhof hatte die Praxis infrage gestellt. Es geht laut SPD um 2,5 Milliarden Euro, auf die Bund und Länder verzichten.

ZEITSOLDATEN: Die 75.000 Zeitsoldaten, die bei der Bundeswehr vor dem 1. Januar 2006 angefangen haben und deren Dienstzeitende nach dem 31. Dezember 2008 liegt, können weiter mit einem Steuerbonus rechnen. Bei Auszahlung ihrer Übergangsbeihilfe (auch "Abfindung" bzw. "Ausscheidergeld" genannt) gilt laut Bundeswehrverband weiter ein Steuerfreibetrag von 10.800 Euro. (sg/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false