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Bundestag: Mehr Kostenkontrolle beim Telefonieren

Telefonkunden sollen ihre Kosten künftig besser kontrollieren können. Der Bundestag beschloss gegen die Stimmen der Opposition, das Telekommunikationsgesetz entsprechend zu ändern.

Berlin - Das Gesetz enthält ferner die umstrittene Regulierungsfreistellung für das neue VDSL-Hochgeschwindigkeitsnetz der Deutschen Telekom. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 15. Dezember mit dem Gesetz.

Die neuen Verbraucherschutzregeln zielen unter anderem darauf ab, junge Handynutzer vor Kostenrisiken zu schützen. Preisinformationen für Auskunfts-, Massenverkehrsdienste wie beim Televoting und Kurzwahl-Dienste wie Klingeltöne oder Logos müssen nun deutlich sichtbar und gut lesbar präsentiert werden. Abo-Verträge für Kurzwahl-Dienste kommen nur noch zustande, wenn der Kunde diese bestätigt. Auch soll es jederzeit ein Kündigungsrecht geben. Abo-Kunden können auf Verlangen eine kostenlose "Warn-SMS" erhalten, wenn der Betrag von 20 Euro im Monat erreicht ist.

FDP rechnet mit Klage der EU-Kommission

Das Gesetz sieht ferner vor, dass "neue Märkte" grundsätzlich nicht der Regulierung unterliegen sollen, es sei denn, eine fehlende Regulierung würde die Marktentwicklung "langfristig" behindern. Mit den Formulierungen soll EU-Recht entsprochen werden. Die FDP sieht dagegen in dem Wort "langfristig" eine faktische Entmachtung der Bundesnetzagentur und rechnet mit einer Klage der EU-Kommission. Diese hatte bereits mehrfach damit gedroht.

Die Telekom dringt seit über einem Jahr auf eine zeitweise Freistellung von der Regulierung für den Ausbau ihres Glasfasernetzes. Sie macht das neben dem Vermarktungserfolg der darauf angebotenen Produkte zur Bedingung dafür, weitere 2,5 Milliarden Euro in diese Infrastruktur zu investieren. Über das Breitbandnetz sollen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 Millionen Bit pro Sekunde gleichzeitig Internet, Fernsehen und Telefongespräche übertragen werden. Mit dem Regulierungsverzicht will der Bonner Konzern erreichen, das Netz nicht zu vorgeschriebenen Bedingungen für Wettbewerber öffnen zu müssen. (tso/ddp)

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