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Bundesverfassungsgericht: Abschlag bei vorzeitiger Pensionierung ist rechtens

Beamte, die vorzeitig in den Ruhestand treten, müssen die Kürzung ihrer Pension um einen so genannten Versorgungsabschlag hinnehmen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden.

Karlsruhe - Die Kürzung sei wegen der steigenden Lebenserwartung und des niedrigeren Pensionierungsalters rechtens, heißt es zur Begründung. Nach der 1990 in Kraft getretenen Regelung beträgt der Versorgungsabschlag 3,6 Prozent für jedes volle Jahr, um das ein Beamter vorzeitig in Ruhestand tritt.

Der Kläger war im Alter von 62 Jahren auf eigenen Antrag aus dem Dienst ausgeschieden. Seine Pension in Höhe von rund 2860 Euro war deshalb um einen Versorgungsabschlag von rund 100 Euro gekürzt worden. Der Kläger sah darin eine "besonderen Härte" und einen ungerechtfertigten Eingriff in seine Besitzstände, weil er sich auch die fehlenden 100 Euro "erdient" habe.

Dieser Ansicht folgten die Verfassungshüter allerdings nicht. Der Gesetzgeber dürfe Versorgungsbezüge durchaus kürzen, "wenn dies aus sachlichen, im System der Altersversorgung liegenden Gründen" gerechtfertigt sei. Zudem sei das Vertrauen des Klägers in den Fortbestand einer für ihn günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger als das öffentlich Interesse an deren Änderung, heißt es in dem Beschluss.

(tso/AFP)

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