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Bundesverfassungsgericht: Eine Frau der FDP für Karlsruhe?

Jutta Limbach, die frühere Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, hat Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als neue Bundesverfassungsrichterin ins Spiel gebracht. Ihr Vorschlag hat jedoch kaum Erfolgschancen.

Karlsruhe - Leutheusser-Schnarrenberger solle, so schlug Limbach vor, den im Februar 2008 ausscheidenden Karlsruher Vizepräsidenten Winfried Hassemer ersetzen. Mit der früheren Bundesjustizministerin der FDP käme eine Juristin in das ehrenvolle Karlsruher Amt, die sich als Verfechterin der Bürgerrechte einen Namen gemacht hat. Sie trat als Justizministerin zurück, als ihre eigene Partei gegen sie entschied und den sogenannten großen Lauschangriff befürwortete. So viel Prinzipientreue ist selten geworden. Jahre später erstritt Leutheusser-Schnarrenberger dann zusammen mit ihrem Parteifreund Burkhard Hirsch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe jenes Urteil, das den Lauschangriff deutlich zurückstutzte. Eine Genugtuung für die Liberale.

Leutheusser- Schnarrenberger würde den Frauenanteil innerhalb des Gerichts endlich wieder erhöhen. Während vor einigen Jahren noch fünf Frauen die insgesamt 16 Richterämter in Karlsruhe besetzten, sind es aktuell nur noch drei. Dennoch hat die Wahl Leutheusser-Schnarrenbergers wenig Aussicht auf Erfolg. Denn die SPD hat das Vorschlagsrecht für die Neubesetzung und die Union müsste zustimmen. Beides ist eher unwahrscheinlich. Für Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) stellt die FDP-Frau das sprichwörtliche rote Tuch dar. Mit ihrer schroffen Ablehnung von Online-Durchsuchungen und dem Einsatz der Bundeswehr im Innern, wird die Neigung des Innenministers nicht sehr groß sein, ihre Wahl zu unterstützen. Da dürfte sich Schäuble mit manchem „Sozi“ leichter tun – etwa mit dem früheren Justiz- und Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Jochen Dieckmann, der als Nachfolger für Hassemer genannt wird.

Bundesverfassungsrichter müssen entweder vom Bundestag oder vom Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Das zwingt SPD und Union, sich über die Kandidaten zu einigen. Keiner kann gegen den anderen die notwendigen Stimmen für seinen Personalvorschlag erhalten. Weitere Folge ist, dass sich die beiden Volksparteien das Vorschlagsrecht für die 16 Karlsruher Stellen teilen: acht Kandidaten schlägt die Union vor, die SPD ebenfalls acht. In Zeiten der „kleinen Regierungskoalitionen“ trat die größere Partei dem kleineren Koalitionspartner ein Vorschlagsrecht ab. So konnte die FDP über Jahre einen Verfassungsrichter vorschlagen. Doch diese Zeiten sind seit Helmut Kohl vorbei.

Mit der großen Koalition sind die kleineren Parteien alle außen vor, „Richtermacher“ sind ausschließlich Union und SPD. Genau das macht es aber unwahrscheinlich, dass sie nun ein Parteimitglied der FDP wählen. Ursula Knapp

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