zum Hauptinhalt
Peter Huber ist der für die ESM-Klage zuständige Richter in Karlsruhe. Der Ex-Unionspolitiker ist bekannt dafür, seine Rechtsmeinung auch in seinem Amt offen zu äußeren.

© dapd

Bundesverfassungsgericht: Europa-Kläger werfen Richter Befangenheit vor

Verfassungsrichter Peter Huber war im Kuratorium von „Mehr Demokratie“ – ein Verein, der gegen ESM und Fiskalpakt klagt. Nächste Woche soll er über die Euro-Rettung urteilen. Doch trotz Befangenheitsvorwürfen erscheint eine Richterablehnung fraglich.

Das Bundesverfassungsgericht wird in seinem Urteil zur Euro-Rettung nächste Woche möglicherweise auch über einen Ablehnungsantrag gegen den Richter Peter Michael Huber entscheiden. Ein Gerichtssprecher bestätigte dem Tagesspiegel am Donnerstag, es lägen zwei Anträge vor, die dem für Europa zuständigen Berichterstatter im Zweiten Senat Befangenheit vorwerfen. Seine Unvoreingenommenheit sei nicht gewährleistet, weil er bis Mai dem Kuratorium des Vereins „Mehr Demokratie“ angehörte. Der Verein zählt zu den Klägern, rund 37 000 Bürger haben sich bisher seiner Initiative angeschlossen. Damit ist diese Verfassungsbeschwerde zur zahlenmäßig größten in der Geschichte der Bundesrepublik angeschwollen.

Laut Gesetz haben die Richter über den Antrag ohne den Betroffenen zu entscheiden; ist die Ablehnung begründet, wird statt seiner ein Richter des Ersten Senats in den für die Klagen gegen den Schutzschirm ESM und den Fiskalpakt zuständigen Zweiten Senat berufen.

Dass es so weit kommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Einer der Anträge, er stammt von einer Frau aus Wuppertal, spielt für das am Mittwoch erwartete Urteil keine Rolle, weil über die dazugehörige Klage erst später entschieden wird. Ein weiterer Antrag stammt offenbar aus den Reihen von „Mehr Demokratie“ selbst, jedoch wurde er erst nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am 10. Juli gestellt; laut Gesetz ist eine Ablehnung „unbeachtlich, wenn sie nicht spätestens zu Beginn der mündlichen Verhandlung erklärt wird“. Damit hätten die Richter eine Handhabe, den Antrag aus formalen Gründen scheitern zu lassen.

Auch wenn sich das Gericht inhaltlich damit befasst, erscheint eine Richterablehnung fraglich. Eine Mitgliedschaft Hubers in dem Verein ist nicht bekannt, und zum Kuratorium zählen mehr als 50 Personen. Auch soll Huber seit Jahren nicht mehr an Sitzungen teilgenommen haben. Als das Engagement des Vereins für die Klage im Frühjahr bekannt wurde, hatte Huber sich zurückgezogen. Laut Rechtsprechung des Gerichts reicht die bloße Mitgliedschaft in einem Verein nicht für eine Befangenheit aus. Für einen Kuratoriumsposten dürfte Ähnliches gelten.

Trotzdem ist Huber nicht unumstritten. So wurde er für ein Zeitungsinterview kritisiert, in dem er für eine Volksabstimmung plädiert hatte, sollte in der EU eine echte gemeinsame Wirtschaftsregierung vereinbart werden. Ein solcher Schritt sei vom Grundgesetz nicht mehr gedeckt. Der Staatsrechtsprofessor gehört der Union an und war ab November 2009 ein Jahr Thüringer Innenminister.

Befangenheitsvorwürfe gegen Richter gerade in Europaangelegenheiten sind nichts Neues in Karlsruhe. Hubers Vorgänger als Europa-Berichterstatter, Udo Di Fabio, musste sich wegen Artikeln und Vorträgen Kritik gefallen lassen. Im Verfahren um die Griechenlandhilfe hatte das Gericht einen Antrag gegen Di Fabio im Oktober 2011 dennoch abgelehnt – auch weil es das Gesetz ausdrücklich erlaubt, dass Richter ihre wissenschaftliche Meinung äußern.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false