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BUNDESVERFASSUNGSGERICHT: Mehr Rechtsschutz für Demonstranten

Im Streit um die Kosten eines Polizeieinsatzes bei einem Castor-Transport hat das Bundesverfassungsgericht einem Demonstranten teilweise recht gegeben. Es hob die Entscheidungen mehrerer Verwaltungsgerichte auf.

Im Streit um die Kosten eines Polizeieinsatzes bei einem Castor-Transport hat das Bundesverfassungsgericht einem Demonstranten teilweise recht gegeben. Es hob die Entscheidungen mehrerer Verwaltungsgerichte auf. Sie hätten das Gebot einer umfassenden Prüfung des Verwaltungshandelns verletzt und den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verletzt (Aktenzeichen: 1 BvR 1634/04). Der Fall muss nun am Verwaltungsgericht Lüneburg neu verhandelt werden. Das Land Niedersachsen muss dem Mann seine Auslagen erstatten, es geht um 8000 Euro. Für die Ingewahrsamnahme wollte das Land vom Kläger 55 Euro haben. Der Beschwerdeführer hatte 2001 an einer Protestaktion gegen einen Atomtransport im niedersächsischen Lüchow-Dannenberg teilgenommen. dpa

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