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Bundesverfassungsgericht: SPD und Grüne klagen gegen Atom-Laufzeitplus

Das Bundesverfassungsrecht muss sich in nächster Zeit mit einer Klage der Opposition gegen das novellierte Atomgesetz befassen. SPD und Grüne stören sich unter anderem an der Verlängerung der Laufzeit.

Die Klage von fünf Bundesländern gegen die längeren Atomlaufzeiten ist nach Angaben der rheinland-pfälzischen Umweltministerin Margit Conrad (SPD) am Montag dem Bundesverfassungsgericht zugestellt worden. SPD und Grüne sehen in den von der schwarz-gelben Koalition verlängerten Atom-Laufzeiten einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz. Beide Novellen des Atomgesetzes seien sowohl formell als auch inhaltlich verfassungswidrig, heißt es in einer von den Spitzen von SPD und Grünen am Montag in Berlin vorgestellten Klageschrift.

Die Fraktionschefs Jürgen Trittin (Grüne) und Frank-Walter Steinmeier (SPD) zeigten sich zuversichtlich, dass die Opposition dort Recht bekommen werde. Ihrer Auffassung nach hätte der Bundesrat den Änderungen zustimmen müssen, weil durch die längeren Laufzeiten der 17 Atommeiler von durchschnittlich zwölf Jahren auf die Länder zusätzlicher Verwaltungsaufwand zukomme.

Darüber hinaus werfen sie dem Bund einen Verstoß gegen Artikel 2 des Grundgesetzes vor, der das Recht der Bevölkerung auf Leben und körperliche Unversehrtheit garantiert. Ex-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte, bis zu einer Entscheidung der Karlsruher Richter werde es wohl zwei bis drei Jahre dauern. Auch fünf SPD-geführte Länder werden gegen die Atombeschlüsse von Union und FDP klagen. (dpa)

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