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Bundesverwaltungsgericht: Einbürgerung kann rückgängig gemacht werden

Eine Einbürgerung in Deutschland kann rückgängig gemacht werden, wenn der Ausländer die Behörden arglistig getäuscht hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag entschieden. In dem Fall ging es um einen Österreicher.

Auch wenn der Betroffene staatenlos wird und somit seinen Status als Bürger der Europäischen Union verliert, sei die Rücknahme der Einbürgerung verhältnismäßig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Dies sei auch mit Europarecht vereinbar. Geklagt hatte ein österreichischer Geschäftsmann, der den Behörden bei der Einbürgerung verschwiegen hatte, dass in seinem Geburtsland Ermittlungen wegen Betruges gegen ihn liefen. Mit diesem Urteil endet - zumindest für die deutschen Gerichte - ein seit zehn Jahren andauernder Prozessmarathon. Das Schicksal des Mannes wird nun Justiz und Behörden in Österreich beschäftigen. Sein Anwalt will erreichen, dass der 54- Jährige die österreichische Staatsbürgerschaft wiedererlangen kann.

Bis dahin bleibt der Mann staatenlos, ein schwieriger Status ohne diplomatischen und konsularischen Schutz eines Landes. Der Bewegungsradius des Geschäftsmanns ist momentan aber ohnehin eingeschränkt: Er sitzt in Deutschland eine knapp sechsjährige Haftstrafe wegen Anlagebetrugs ab. (dpa)

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