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Bundeswehr: Ex-Soldat verurteilt

21-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung für tödlichen Schuss auf Kameraden in Afghanistan verurteilt. Es war sein erster und einziger scharfen Schuss im Einsatz.

Von Michael Schmidt

Am 17. Dezember vergangenen Jahres, Kanzlerin Angela Merkel (CDU) war gerade auf dem Weg zum ersten Truppenbesuch in Afghanistan seit April 2009, starb ein 21-jähriger Hauptgefreiter vom Gebirgsjägerbataillon 232 am Hindukusch. Zunächst hieß es, der junge Bundeswehrsoldat sei beim Reinigen seiner Waffe ums Leben gekommen, dann stellte sich heraus, dass er beim „spielerischen Umgang“ mit Schusswaffen durch die Hand eines Kameraden starb. Dieser – inzwischen Ex-Soldat – wurde am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Landgericht Gera sprach ihn der fahrlässigen Tötung und des Ungehorsams in einem besonders schweren Fall schuldig.

Nach Überzeugung der Kammer hatte der Angeklagte bewusst den Abzug seiner Waffe betätigt. Der Soldat habe die Pistole beim spielerischen Umgang mit der Waffe auf seinen Kameraden gerichtet, sagte Richter Martin Giebel. Dabei sei er sicher gewesen, dass sie nicht geladen war.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert, da der Angeklagte gedankenlos auf den anderen Soldaten gezielt habe. Dem Schuss sollen demnach Waffenspiele vorausgegangen sein. Zeugen bestätigten dies während des Verfahrens. Gutachter schlossen zudem eine vom Täter behauptete Fehlfunktion der Pistole aus.

Die Verteidigung hatte eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren beantragt. Anwalt Sebastian Weber gab zu, dass sein Mandant beim Reinigen seiner Waffe gegen Dienstvorschriften verstoßen habe. So habe er verbotenerweise auf das klemmende Magazin geschlagen, die Waffe nicht gesichert und den Abzug betätigt. Dabei habe es sich aber um eine Funktionsprüfung gehandelt und nicht um Waffenspiele, betonte der Anwalt. Zugleich verwies er auf fehlende Kontrollen durch die Dienstvorgesetzten nach der Reinigung der Waffen. Zudem bemängelte die Verteidigung, dass der 21-Jährige nicht ausreichend auf den Auslandseinsatz vorbereitet worden sei.

Täter und Opfer kannten sich gut, sie waren nicht nur Bundeswehrkameraden, sondern Freunde, planten gar einen gemeinsamen Urlaub. Der Schuss, der sich am 17. Dezember abends um 21.30 Uhr aus seiner Pistole löste, war der erste und einzige scharfe Schuss, den der Verurteilte während seines Einsatzes abgab. Drei Monate später wurde er aus der Bundeswehr entlassen.

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