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Bundeswehr: Soldaten nur in Potsdam vor Gericht?

Die Staatsanwaltschaft Potsdam dringt auf eine bundesweite Bündelung der Zuständigkeiten für Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen.

Potsdam - Sowohl die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen als auch die Gerichtsverfahren gegen Bundeswehrangehörige, denen Straftaten im Ausland vorgeworfen werden, sollten in Potsdam geführt werden, sagte der Potsdamer Behördenchef und Leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Junker am Mittwoch in Potsdam. Bisher ist die Potsdamer Ermittlungsbehörde nur in Eilsachen etwa bei Vorfällen in Afghanistan zuständig und gibt die Ermittlungen dann an die für die Heimatstandorte der Soldaten zuständigen Staatsanwaltschaften ab. Dort müssten sich dann ständig neue Staatsanwälte in die komplizierte internationale Rechtslage einarbeiten. Sollten sich die Bundesländer nicht auf diese „große Lösung“ einigen können, so Junker, sei auch eine „kleine Variante“ vorstellbar: In Potsdam wird ermittelt, an den Heimatgerichten angeklagt.

Die Potsdamer Staatsanwaltschaft ist für die Erstermittlungen bei von Bundeswehrsoldaten im Ausland begangenen Straftaten zuständig, da das Einsatzführungskommando der Bundeswehr für die Auslandseinsätze in Geltow bei Potsdam in ihr Zuständigkeitsgebiet fällt. Für die Ermittlungen bei Straftaten oder Totschlagsdelikten, denen ein terroristischer Angriff vorausging, sind die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt zuständig. Behördenchef Junker bemängelte, dass insbesondere Fälle in Afghanistan problematisch seien. pete

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