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KONFERENZ DER INNENMINISTER: Bundesweites Verbot von NPD und Rockerclubs ist schwierig

Es war stiller geworden in der Debatte um ein weiteres Verbotsverfahren gegen die NPD, doch jetzt ist ein überraschender Vorschlag zu hören. Wie der Tagesspiegel am Donnerstag aus dem Umfeld der Innenministerkonferenz (IMK) erfuhr, wollen mehrere Ressortchefs den einstigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier als Gutachter einschalten.

Es war stiller geworden in der Debatte um ein weiteres Verbotsverfahren gegen die NPD, doch jetzt ist ein überraschender Vorschlag zu hören. Wie der Tagesspiegel am Donnerstag aus dem Umfeld der Innenministerkonferenz (IMK) erfuhr, wollen mehrere Ressortchefs den einstigen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier als Gutachter einschalten. Derzeit findet in Göhren-Lebbin (Mecklenburg-Vorpommern) die Frühjahrstagung der IMK statt. Die Idee, Papier zu engagieren, wird unter anderem von den Innenministern Nordrhein-Westfalens und Niedersachsens, Ralf Jäger (SPD) und Uwe Schünemann (CDU), vertreten. Wie zu hören ist, soll Papier vor einer Entscheidung, ob ein Verbotsantrag zu stellen ist oder nicht, eine juristische Bewertung der Erfolgsaussichten abgeben. Der Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts hat sich bislang skeptisch zu einem Verfahren geäußert. Im Dezember 2011 warnte Papier, die Politik sei wieder dabei, „in eine unsägliche Falle hineinzulaufen“. Das erste Verbotsverfahren hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (Papier war Vorsitzender des Ersten Senats) 2003 wegen der unklaren Rolle von V-Leuten in der Führung der NPD eingestellt. Der Vorschlag, Papier in die Prüfung eines Verbotsverfahrens einzubeziehen, fand allerdings bei den ersten Beratungen der IMK am Donnerstag ein geteiltes Echo. In der CDU gibt es auch Widerstand, weil die Berufung des Skeptikers Papier als Signal für einen bevorstehenden Ausstieg aus der Verbotsdebatte gewertet werden könnte. Papier selbst sagte dem Tagesspiegel, er sei offiziell noch nicht gefragt worden, ob er als Gutachter zur Verfügung stünde. Der 68-jährige Staatsrechtler lehrt in München an der Ludwig-Maximilians-Universität Verfassungsrecht. Zum Thema NPD-Verbot wollte er sich nicht äußern. Die Innenminister befassen sich bei der Tagung zudem mit der Frage, ob es möglich und sinnvoll wäre, Rockerclubs bundesweit zu verbieten. Auch da gibt es unterschiedliche Positionen. Ein bundesweites Verbot sei schwierig, da bei jeder regionalen Sektion eines Rockervereins die juristischen Voraussetzungen zu prüfen wären, hieß es. Allein die Hells Angels betreiben bundesweit fast 50 „Charter“. Frank Jansen

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