zum Hauptinhalt
Gemeinsamer Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen? Laut Urteil auch für Muslima machbar - mit Burkini.

© dpa

"Burkini-Urteil": Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für muslimisches Mädchen

Gemeinsamer Schwimmunterricht ist auch für muslimische Mädchen zumutbar - das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Die Mädchen könnten einen Ganzkörperbadeanzug, einen sogenannten Burkini, tragen, heißt es zur Begründung.

Muslimischen Schülerinnen kann die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Damit scheiterte eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt/Main mit ihrer Klage. Sie hatte aus religiösen Gründung eine Befreiung vom sogenannten koedukativen Schwimmunterricht durchsetzen wollen.

Mehr in Kürze auf Tagesspiegel.de (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false