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Politik: CDU/CSU und der Arbeitsmarkt

Wie die Union beim Test von DIW und IW abschneidet:

Wahlprogramm

Zentral ist die Senkung des Beitragssatzes bei der Arbeitslosenversicherung um zwei Prozentpunkte auf 4,5 Prozent, die durch eine Anhebung der Mehrwertsteuer finanziert werden soll. Die Arbeitsbeziehungen sollen flexibler gestaltet werden. Abweichend von einem Flächentarifvertrag können betriebliche Lohnvereinbarungen geschlossen werden, wenn zwei Drittel der Belegschaft dem zustimmen. Bei Neueinstellungen wird der Kündigungsschutz in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten ausgesetzt. Befristete Beschäftigung kann auf mehr als zwei Jahre ausgeweitet werden, wenn es sich um eine veränderte Tätigkeit handelt. Langzeitarbeitslose können zu Löhnen von zehn Prozent unter dem Tarifniveau eingestellt werden. Ein Kombilohn-Modell soll die Aufnahme einfacher, gering bezahlter Tätigkeiten attraktiver machen. Der Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung wird bei kleinen Betrieben aufgegeben, wenn keine kleinen Kinder zu betreuen sind. Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, Arbeitslosengeld-II- Empfänger in Eigenregie zu betreuen. Die jährlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung werden um eine Milliarde Euro aufgestockt.

Expertenmeinung

Begrüßt wird von beiden Instituten die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung. Das DIW urteilt, dies setze ökonomisch sinnvolle Anreize und mache Arbeit lohnender. Die Kollegen vom IW warnen aber auch: Eine hälftige Gegenfinanzierung durch Einsparungen sei nur mit mutigen Einschnitten realisierbar. Auch die Maßnahmen zur Flexibilisierung des Arbeitsrechts und der Tarifpolitik gehen nach Ansicht des IW in die richtige Richtung, teilweise seien die Pläne aber zu halbherzig. Das DIW teilt diese Meinung. Ob durch die Maßnahmen tatsächlich zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, bleibe abzuwarten. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen hätten keinen Beleg dafür gefunden, dass weniger Kündigungsschutz zu mehr Beschäftigung führe. Die Einführung eines Kombilohn- Modells nennt das IW verwirrend, denn das Arbeitslosengeld II sei de facto ein Kombilohn. Das DIW begrüßt die Möglichkeit der untertariflichen Bezahlung bei Neueinstellungen, auch wenn übertriebene Hoffnungen fehl am Platz seien, da es auch jetzt schon solche Vereinbarungen gebe. Positiv für die wirtschaftliche Entwicklung werde sich der Schwerpunkt in der Forschung auswirken.

Fazit

Den Vorschlägen stehen DIW und IW insgesamt positiv gegenüber. Sie seien in der Mehrzahl geeignet, die Flexibilität des Arbeitsmarktes zu erhöhen und verbesserten die Rahmenbedingungen für neue Jobs, urteilt das IW. Für das DIW sind die Pläne hinreichend klar formuliert, an manchen Stellen mangele es an Detailgenauigkeit. Dies gilt nach Ansicht des IW vor allem für die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes.

Bewertung

DIW: 3+
IW: 3 ()

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