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Politik: CDU-Finanzaffäre: Kanther & Co. müssen weiter bangen

Nicht als Schlüsselfigur, sondern allenfalls als "Rädchen im Räderwerk" sieht sich der langjährige Buchhalter und Geldbote der hessischen Union, Horst Weyrauch. Wenn er an diesem Freitag in Wiesbaden als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der CDU-Finanzaffäre des Landtags tritt, stellt er sich allerdings lediglich den Fotografen und Kameraleuten.

Nicht als Schlüsselfigur, sondern allenfalls als "Rädchen im Räderwerk" sieht sich der langjährige Buchhalter und Geldbote der hessischen Union, Horst Weyrauch. Wenn er an diesem Freitag in Wiesbaden als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der CDU-Finanzaffäre des Landtags tritt, stellt er sich allerdings lediglich den Fotografen und Kameraleuten. Weil gegen ihn ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren läuft, wird er die Aussage verweigern, wie auch sein langjähriger Auftraggeber, der ehemalige Schatzmeister der Hessen-Union Casimir Prinz Wittgenstein, der wegen Krankheit entschuldigt ist.

Den beiden wird vorgeworfen, 1983 zusammen mit dem damaligen CDU-Generalsekretär Manfred Kanther 20,8 Millionen Mark aus dem Vermögen der Partei in die Schweiz geschafft und anschließend den Transfer der Erträge in die offiziellen und schwarzen Kassen der hessischen CDU organisiert zu haben, zum Teil als angebliche Vermächtnisse getarnt. Doch für die Troika, deren Geständnisse über den geheimen "Honigtopf im Süden" die hessische CDU in eine tiefe Krise stürzte, ist der Beschuldigtenstatus nicht nur willkommen.

In der vergangenen Woche erhielten sie Post von der Staatsanwaltschaft. In einem Vermerk, der dem Tagesspiegel vorliegt, lässt die Behörde keinen Zweifel an dem Vorwurf der "Untreue". Sie hält die Angelegenheit für strafbar und nicht für verjährt - Kanther & Co. müssen mit Strafbefehl oder Anklage rechnen. Während Horst Weyrauchs Anwalt Eberhard Kempf lediglich die Ausführungen über die Verjährung als "reichlich konstruiert" nennt, gehen die Anwälte von Prinz Wittgenstein in die Offensive. Rechtsanwalt Steffen Cramer wirft der Behörde vor, "mit zweierlei Maß" zu messen. Die Staatsanwaltschaft hätte nach seiner Meinung den Beschuldigten die gleichen Entlastungsgründe einräumen müssen wie dem CDU-Landesvorsitzenden, Ministerpräsident Roland Koch, gegen den nicht ermittelt wird. Auch Koch habe einer Gefährdung des CDU-Vermögens zugestimmt, als er Ende 1999 bereits verbrauchte Gelder aus dem Auslandsvermögen als angebliches Darlehen von Prinz Wittgenstein ausweisen ließ. Wie Koch damals, hätten Kanther und Wittgenstein auch 1983 das Wohl der CDU im Sinn gehabt. Schließlich habe man damals öffentliche Debatten über die Herkunft des Geldes vermeiden müssen.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Nach ihrer Bewertung bestand die "ständige Gefahr", dass die Gelder der Union "mangels Kenntnis der satzungsmäßig legitimierten Gremien" sogar "gegen deren Willen verwandt" werden konnten. Auch Roland Koch, CDU-Landesvorsitzender seit 1998, hatte der Troika um Prinz Wittgenstein wiederholt "geheimbündlerisches" Vorgehen vorgeworfen und versichert, vom Auslandsschatz bis zu Kanthers Geständnis Anfang Januar nichts gewusst zu haben. Professor Peter Cramer, wie sein Sohn mit einem Mandat des Prinzen ausgestattet, hält dagegen, sein Mandant habe sich stets im Rahmen der von den Gremien verabschiedeten Budgets bewegt. "Immer wenn er nicht genug Spenden zusammenbekommen hat, dann hat er in den Honigtopf gegriffen", unterstellt Professor Cramer ein unausgesprochenes Einvernehmen.

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