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Politik: CDU Hessen: Landtagswahl bleibt gültig

Die hessische Landtagswahl vom 7. Februar 1999 bleibt gültig, obwohl die CDU ihren Wahlkampf zum Teil mit Schwarzgeld finanziert hatte.

Die hessische Landtagswahl vom 7. Februar 1999 bleibt gültig, obwohl die CDU ihren Wahlkampf zum Teil mit Schwarzgeld finanziert hatte. Das Wahlprüfungsgericht des Landes entschied am Freitag in Wiesbaden, sein vor knapp einem Jahr begonnenes Prüfverfahren einzustellen. Als Grund nannte Gerichtsvorsitzender Bernhard Heitsch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum hessischen Verfahren. Es erlaube nicht, die Verwendung schwarzer Gelder als sittenwidrigen Wahlfehler einzustufen. Gleichwohl sei möglicherweise gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien verstoßen worden.

Heitsch widersprach der von Rechtswissenschaftlern geäußerten Einschätzung, das Wahlprüfungsgericht könne sein Verfahren nur durch ein Urteil beenden. Auch ein Urteil hätte in der Sache kein anderes Ergebnis haben können. Zu der Frage, ob es Rechtsmittel gegen die Einstellung gibt, wollte Heitsch sich nicht äußern. Der Gerichtsvorsitzende beklagte, während des Verfahrens zur Zielscheibe persönlicher Angriffe geworden zu sein. Er sei in eine machtpolitische Auseinandersetzung geraten.

In seinem Einstellungsbeschluss kommt das Wahlprüfungsgericht zu der Einschätzung, dass die CDU-Unterschriftenkampagne gegen die doppelte Staatsbürgerschaft entscheidenden Einfluss auf den Ausgang der Wahl hatte und mit 200 000 Mark aus verschleiertem Auslandsvermögen finanziert wurde.

Das Wahlprüfungsgericht hatte sein Verfahren kurz nach Bekanntwerden des CDU-Schwarzgeldskandals am 3. März vergangenen Jahres begonnen. Ende Mai erhob die Landesregierung Verfassungsklage gegen das hessische Wahlprüfverfahren und den Artikel 78 der Landesverfassung, nach dem eine Landtagswahl ungültig ist, wenn sittenwidrige Handlungen ihren Ausgang erheblich beeinflusst haben. Karlsruhe wies die Klage zwar am 8. Februar ab, schränkte den Begriff der Sittenwidrigkeit aber stark ein. Die Verfassungsrichter hätten ihn ebenso gut streichen können, sagte Heitsch.

SPD und Grüne werteten die Entscheidung in einer ersten Reaktion als Niederlage für das Rechtsempfinden. Der Beschluss halte jedoch auch fest, dass Koch "seinen Wahlsieg dem Einsatz von Schwarzgeld und seinen Machterhalt einer Gesetzeslücke" verdanke, sagte der SPD-Landtagsabgeordnete Gerhard Bökel.

Die Grünen wollen nach Aussagen ihres Landtagsfraktionschefs Tarek Al-Wazir erst nach juristischer Beratung entscheiden, ob sie etwaige Rechtsmittel einlegen und eventuell den hessischen Staatsgerichtshof anrufen. In Berlin erklärte der SPD-Obmann im Parteispenden-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Frank Hofmann, die hessische Landesregierung habe ihre politische Legitimation endgültig verloren. "Mit einem Mindestmaß an Anstand würde Roland Koch jetzt zurücktreten und damit den Weg für Neuwahlen frei machen", betonte Hofmann. Die CDU rief unterdessen die Opposition auf, wieder zur Sachpolitik zurückzukehren.

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