zum Hauptinhalt

CDU-Spendenaffäre: Neuer Prozess gegen Kanther

Der Prozess um die hessische CDU-Schwarzgeld-Affäre muss teilweise neu aufgerollt werden. Nach der Aufhebung des Urteils vom April 2005 durch den BGH kann der ehemalige Bundesinnenminister auf eine mildere Strafe hoffen.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung des früheren Bundesinnenministers Manfred Kanther (CDU) wegen Untreue im Zusammenhang mit "schwarzen Kassen" der Hessen-CDU bestätigt. Das Urteil des Landgerichts Wiesbaden zu 18 Monaten auf Bewährung wurde gleichwohl teilweise aufgehoben, weil das Gericht laut BGH Fehler bei der Bewertung der falsch abgegebenen CDU-Rechenschaftsberichte machte. Da Kanther in diesen Berichten das ins Ausland geschaffte Millionenvermögen der hessischen CDU verschwieg, mussten die Landes- und Bundes-CDU später insgesamt 21 Millionen Euro an staatlicher Parteienfinanzierung zurückzahlen. Das Landgericht muss nun prüfen, ob Kanther sich in diesem Zusammenhang wegen Betrugs verantworten muss. (AZ: 2 StR 499/05)

Kanther hatte laut BGH-Urteil 1983 als Generalsekretär der hessischen CDU gemeinsam mit dem Schatzmeister der Hessen-CDU, Casimir Prinz Wittgenstein, und dem CDU-Finanzexperten Horst Weyrauch Schwarzgelder der Partei in Höhe von rund elf Millionen Euro heimlich in die Schweiz geschafft. Später wurde das Geld von Wittgenstein und dem Schatzmeister mit Wissen Kanthers auf eine Stiftung in Liechtenstein transferiert. Dem BGH zufolge wollte Kanther die Gelder vor dem Zugriff des Staates und den "Begehrlichkeiten" des Parteivorstands in Sicherheit bringen. Er habe sich damit der Untreue schuldig gemacht, weil er "nach eigenem Gutdünken" über die Gelder verfügte. Zudem habe 1995 rund 1,75 Millionen Euro an den Stadtkreisverband der CDU in Frankfurt am Main ausgezahlt und damit dem Landesverband als rechtmäßigem Eigentümer einen konkreten Schaden zugefügt.

Aufgehoben wurde das Urteil mit Blick auf die falschen Rechenschaftsberichte, weil das Landgericht nach Ansicht des BGH Kanther und Weyrauch zu Unrecht unterstellte, sie hätten vorsätzlich den drohenden Schaden in Kauf genommen, der durch das Verschweigen der Schwarzgelder in den Rechenschaftsberichten später der CDU entstand. Laut BGH kann die Abgabe der falschen Rechenschaftsberichte aber auch ein Betrug zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland darstellen. Ob dem so ist, muss das Landgericht Wiesbaden nun prüfen. Weil Kanther selbst Revision eingelegt hat, darf das künftige Strafmaß nicht die nun aufgehobene Verurteilung zu 18 Monaten auf Bewährung überschreiten. (tso/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false