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Politik: CDU-Spendenaffäre: Vorfall kostet CDU weitere 7,7 Millionen Mark

Die CDU verliert wegen ungeklärter Spenden und Zuwendungen weitere 7,7 Millionen Mark aus den Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese Sanktion gab Bundestagspräsident Wolfgang Thierse bei der Vorstellung seines Berichts über die Rechenschaftsberichte der Parteien für die Jahre 1996 bis 1998 bekannt.

Die CDU verliert wegen ungeklärter Spenden und Zuwendungen weitere 7,7 Millionen Mark aus den Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese Sanktion gab Bundestagspräsident Wolfgang Thierse bei der Vorstellung seines Berichts über die Rechenschaftsberichte der Parteien für die Jahre 1996 bis 1998 bekannt. Die Sanktionen betreffen überwiegend die illegalen Parteispenden aus den Jahren 1989 bis 1993. Die ungeklärten Geldzuflüsse aus den Jahren 1989 bis 1992 in Höhe von 10 Millionen Mark bleiben jedoch ohne Strafe für die CDU.

Wie Thierse sagte, liege für diesen Zeitraum wegen der abgelaufenen Fristen für die Aufbewahrung von Büchern und Buchungsunterlagen die Beweislast bei der Bundestagsverwaltung. Die Wirtschaftsprüfer der CDU hätten zwar mitgeteilt, dass es ungeklärte Mittel in Höhe von etwa 10 Millionen gebe, den positiven Beweis, dass diese illegal seien, könne die Bundestagsverwaltung jedoch nicht antreten und folglich auch keine konkreten Sanktionen festlegen. Die Rechtsexperten der Bundestagsverwaltung seien einhellig zu dieser Auffassung gekommen.

Die Strafe in Höhe von 7,7 Millionen basiert auf vier Vorgängen, bei denen das Parteiengesetz verletzt worden ist. 4,3 Millionen Mark Strafe verhängte Thierse für die von Alt-Bundeskanzler Kohl eingenommen und eingestandenen anonymen Spenden in Höhe von 2,17 aus den Jahren 1993 bis 1998. Die je doppelte Summe an Strafgeld muss die CDU auch für die Eine-Million-Spende zahlen, die Waffenhändlers Karlheinz Schreiber 1991 an den damaligen CDU-Schatzmeister Walter Leisler Kiep übergeben hat, zudem für eine Spende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Höhe von 600 000 Mark sowie die 100 000-Mark Spende von Schreiber aus dem Jahr 1994, die - nach divergierenden Darstellungen - der damalige Fraktionschef Wolfgang Schäuble oder Ex-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister entgegengenommen haben.

Thierse begründete die Sanktion für die Eine-Million Spende von Schreiber, von der die CDU bestreitet, dass sie in ihre Kassen gelangt ist, damit, dass diese Spende an den dafür zuständigen und beauftragten Schatzmeister der CDU ausgehändigt worden sei. Thierse zitierte zudem aus dem jüngst veröffentlichten Tagebuch Kohls und sagte: "Auch der damalige Parteivorsitzende geht davon aus, dass dieses Geld an die CDU adressiert war." Wenn es nicht dort angelangt sei, erlaube er sich die "inoffizielle" Bemerkung: "Dann muss die CDU Kiep verklagen."

Thierse hatte im Februar gegen die CDU Sanktionen in Höhe von 41 Millionen Mark verhängt. Über die von der CDU dagegen eingereichte Klage ist nicht entschieden. Offen ist auch die Verteilung der Strafgelder, über die das Bundestagspräsidium Ende Januar beschließen wird. Thierse erwartet schwierige Entscheidungen, weil Hunderte Anfragen gemeinnütziger Organisationen vorliegen.

CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer erklärte zu Thierses Bericht, die CDU werde die Entscheidung über die Strafgelder sorgfältig prüfen. Auf der Grundlage der Rechenschaftsberichte von 1999 hat die Bundestagsverwaltung für das Jahr 2000 die Höhe der staatlichen Mitfinanzierung wie folgt festgelegt: SPD 79,7 Millionen Mark, CDU 66,6, CSU 13,9, Grüne 13,5, FDP 12,3, PDS 11,9 Millionen Mark. Die NPD erhält 800 000 Mark.

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