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CDU-Spendenskandal: Haftbefehl gegen Schreiber abgeschwächt

Zehn Jahre lang führte Karlheinz Schreiber, die Schlüsselfigur im CDU-Spendenskandal, einen zähen Kampf gegen die deutsche Justiz. Nun zeigt sich ein erster Erfolg: Schreiber muss sich wohl nicht mehr wegen Bestechung verantworten.

Nachdem sich der Ex-Waffenlobbyist Ende der 90er Jahre über die Schweiz nach Kanada abgesetzt hatte, wehrte er sich von dort aus mit allen juristischen Mitteln gegen eine Auslieferung nach Deutschland, wo schon 1997 ein Haftbefehl wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen ihn erlassen worden war. Im März 2000 hatte die Staatsanwaltschaft dann Anklage wegen Steuerhinterziehung, Bestechung, Beihilfe zur Untreue und zu gemeinschaftlichen Betrug erhoben. Schreiber, der neben der deutschen die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt, bestritt alle Vorwürfe, wurde aber im Sommer ausgeliefert. Jetzt zeigt seine Beharrlichkeit möglicherweise überraschende Folgen. Wie das Landgericht Augsburg am Dienstag mitteilte, wurde der Haftbefehl gegen Schreiber abgeschwächt.

Die zuständige Strafkammer des Landgerichts hat den Bestechungsvorwurf fallengelassen. Man gehe davon aus, dass dieser Haftgrund verjährt sein könnte. Im neuen Haftbefehl findet sich auch der Vorwurf der Beihilfe zur Untreue nicht mehr – der kanadische Justizminister hatte diesen Auslieferungsgrund nicht anerkannt. Schreiber bleibt trotzdem in Haft. Die Justizbehörden gehen von einer bestehenden Fluchtgefahr aus.

Das weitere Prozedere im Fall Schreiber hängt nun davon ab, wie die Anklagebehörde auf die Entscheidung reagiert. „Wir werden prüfen“, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz, „wie wir damit umgehen.“ Auf jeden Fall bleibe Schreiber in Haft, da sich die Anklage „zum großen Teil auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung“ bezieht, wie Nemetz betonte. Zu Handlungsoptionen der Anklage wollte er sich nicht äußern.

Die Hauptverhandlung gegen Schreiber soll im Januar 2010 beginnen. Noch steht dafür die Anklage auf alle Punkte: Steuerhinterziehung, Bestechung und Beihilfe zur Untreue und zum Betrug. Voraussichtlich wird die Staatsanwaltschaft deshalb vom Oberlandesgericht (OLG) München klären lassen, ob der Bestechungsvorwurf noch besteht. Dafür müsste die Staatsanwaltschaft eine förmliche Entscheidung des Landgerichts Augsburg darüber herbeiführen lassen, ob in der Hauptverhandlung der Vorwurf der Bestechung weiter geprüft wird, nachdem er ja in der Anklageschrift enthalten ist. Sollte das Landgericht dies verneinen, was nach der Änderung des Haftbefehls zu erwarten ist, bleibt der Anklagebehörde nur der Weg zum OLG. Dieses muss dann noch vor Prozessbeginn entscheiden, ob es der Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft oder der des Landgerichts folgt. Sollte das OLG zum Schluss kommen, dass die Bestechungsvorwürfe nicht verjährt sind, müsste in der Hauptverhandlung auch dieser Tatbestand verhandelt werden. Wenn nicht, wird der Prozess um einen wesentlichen Bestandteil verkürzt. Schreiber soll als Lobbyist für Flugzeug- und Panzerverkäufe in den Jahren 1988 bis 1993 umgerechnet rund elf Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit Fuchs-Spürpanzer- und Airbus-Geschäften. mit ddp,dpa

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