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Politik: CDU will Sanktionen bei Verschuldung

Berlin - Die CDU-Finanzexperten der Länder haben sich am Freitag auf ein Thesenpapier zur Reform des föderalen Finanzsystems geeinigt. Dazu gehört ein Vorschlag, wie mit Bundesländern umzugehen ist, die in eine Haushaltsnotlage geraten.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Berlin - Die CDU-Finanzexperten der Länder haben sich am Freitag auf ein Thesenpapier zur Reform des föderalen Finanzsystems geeinigt. Dazu gehört ein Vorschlag, wie mit Bundesländern umzugehen ist, die in eine Haushaltsnotlage geraten. Länder, die sich zu hoch verschulden, sollen verpflichtet werden, ein verbindliches Programm zur Sanierung ihres Haushalts vorzulegen. Das soll von einem unabhängigen Gremium genehmigt und kontrolliert werden – zum Beispiel dem Bundesrechnungshof.

Die haushaltspolitischen Sprecher der Unionsfraktionen, die zurzeit auf Rügen in Klausur tagen, wollen als Verschuldungsgrenze entweder die traditionelle Verfassungsregelung (Neuverschuldung nicht höher als die Investitionen) oder die Maastricht-Kriterien (Neuverschuldung nicht höher als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts) anwenden. Die kommunalen Schulden seien in die Rechnung einzubeziehen. Die Pflicht des Bundes, den Ländern in einer extremen Haushaltsnotlage Sanierungshilfen zu leisten, solle bestehen bleiben – aber unter der Bedingung, dass die vertraglich festgelegten Sanierungsziele eingehalten werden.

Auch die Vertreter der Geberländer wollten das Prinzip einer solidarischen Finanzverfassung beibehalten, hob der finanzpolitische Sprecher der Berliner CDU, Alexander Kaczmarek, hervor. Doch müsse im Gegenzug eine „verbindliche Selbstverpflichtung“ der Länder geschaffen werden, sich nicht mehr beliebig hoch zu verschulden.

Im CDU-Thesenpapier, das dem Tagesspiegel vorliegt, wird bemängelt, dass „die Frage der Verteilungsgerechtigkeit“ im gegenwärtigen Finanzsystem eine zu große Rolle spiele. Zentrales Anliegen einer Reform müsse „die Schaffung von Leistungsanreizen zur Stärkung der Wirtschafts- und Finanzkraft“ werden. Zum Beispiel solle die Verteilung der Steuereinnahmen im Finanzausgleich sich nicht mehr an der Einwohnerzahl, sondern dem Bruttoinlandsprodukt orientieren. Der Solidarpakt II müsse „wachstumsorientiert“ neu ausgerichtet werden. Für eine Übergangszeit dürfe aber kein Land durch die Finanzreform schlechter gestellt werden als bisher. Sonst habe sie keine Chance, umgesetzt zu werden.

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