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Politik: CDU will sich gegen Rückzahlungen wehren - Hessens Landtag lehnt Selbstauflösung ab

Die CDU will sichgegen für sie "überzogene" Strafgelder und Rückzahlungsforderungen als Folge ihrer Finanzaffäre juristisch zur Wehr setzen. Aus den näheren Erläuterungen der Partei zum Bericht der Wirtschaftsprüfer wurde auch deutlich, dass die Unklarheiten über die Herkunft von insgesamt zehn Millionen Mark, die erst kürzlich entdeckt wurden und die von 1989 bis 1992 in die Parteikasse geflossen sind, größer sind als bisher angenommen.

Die CDU will sichgegen für sie "überzogene" Strafgelder und Rückzahlungsforderungen als Folge ihrer Finanzaffäre juristisch zur Wehr setzen. Aus den näheren Erläuterungen der Partei zum Bericht der Wirtschaftsprüfer wurde auch deutlich, dass die Unklarheiten über die Herkunft von insgesamt zehn Millionen Mark, die erst kürzlich entdeckt wurden und die von 1989 bis 1992 in die Parteikasse geflossen sind, größer sind als bisher angenommen. Die CDU weiß derzeit nicht, wo ein Betrag in Höhe von zwei Millionen Mark verblieben ist. Angesichts der Diskussion um mögliche Strafen bis zu 400 Millionen Mark ließ CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann erkennen, dass die Partei derzeit allein Rückzahlungen der illegal nicht verbuchten Bargeldspenden in Höhe von zwei Millionen Mark juristisch akzeptieren wolle und davon ausgeht, dass die CDU trotz des Spendenskandals eine am 15. Februar anstehende Abschlagszahlung von 19 Millionen zur Parteienfinanzierung erhält.

Mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU und FDP lehnte der hessische Landtag am Dienstag eine Selbstauflösung wegen der CDU-Finanzaffäre ab. Die 56 Abgeordneten der Koalition stimmten nach mehr als vierstündiger Debatte wie angekündigt geschlossen gegen den Auflösungsantrag von SPD und Grünen. Die Opposition hat nun noch die Möglichkeit, einen Misstrauensantrag gegen CDU-Ministerpräsident Roland Koch zu stellen. SPD und Grüne werfen der CDU vor, sie habe den Wahlkampf im vergangenen Jahr mit Geld von ihren Schwarzkonten im Ausland finanziert.

Der Tod des CDU-Fraktionsmitarbeiters Hüllen geht nach Einschätzung der Berliner Staatsanwaltschaft eindeutig auf Selbstmord zurück.

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