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Chronik: Der neue Verbotsversuch

Die Belege füllen mehr als tausend Seiten.

Von Frank Jansen

Die Bilder gleichen sich. Im Jahr 2001 wurde nach dem „Aufstand der Anständigen“ gegen rechtsextreme Gewalt das Verbotsverfahren gegen die NPD eingeleitet, jetzt hat die Aufregung über die Verbrechen der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ die Debatte um einen weiteren Versuch beim Bundesverfassungsgericht angeheizt. Da nützte es wenig, dass Generalbundesanwalt Harald Range schon im Februar verkündete, der NSU sei keine Armee der NPD gewesen. Mehrere Innenminister der Länder, vor allem die der SPD, drängen auf einen neuen Anlauf in Karlsruhe. Anfang April wurden dann die V-Leute in den Führungsebenen der NPD abgeschaltet, vermutlich handelte es sich um etwa zehn Spitzel. Bis zum Sommer stellten zudem die Verfassungsschutzbehörden einen Entwurf für eine Materialsammlung zu einem möglichen NPD-Verbot zusammen. Das Papier war mehr als 1100 Seiten stark, auf über 60 Seiten wurden Angaben von V-Leuten aufgeführt. Diese und weitere Angaben wurden in der Endfassung gestrichen. Übrig blieben 3081 Belege gegen die NPD auf mehr als 1000 Seiten. Inzwischen gibt es auch eine Kurzfassung mit den härtesten Vorwürfen gegen die rechtsextreme Partei.

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