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Chronik: Die Kundus-Affäre

4. September:Am Tag des Luftangriffs mit vielen Toten, darunter auch Zivilisten, verteidigt Jung die vom deutschen Oberst Georg Klein angeordnete Bombardierung zweier von den Taliban entführter Tanklaster.

4. September:

Am Tag des Luftangriffs mit vielen Toten, darunter auch Zivilisten, verteidigt Jung die vom deutschen Oberst Georg Klein angeordnete Bombardierung zweier von den Taliban entführter Tanklaster. Die Taliban hätten gedroht, "auch und gerade vor den Bundestagswahlen Anschläge auf die Bundeswehr" zu verüben. "Und deshalb war es eine sehr konkrete Gefahrenlage, wenn die Taliban in den Besitz von zwei Tanklastwagen gekommen sind, die hier erhebliche Gefahr für unsere Soldaten bedeutet haben." An den folgenden Tagen bezeichnet Jung den Luftangriff wiederholt als "geboten".

5. September: Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft, ob gegen Klein ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll. Wenige Tage später gibt sie die Vorermittlungen an die Staatsanwaltschaft in Leipzig ab, wo Klein seinen Dienstsitz hat.

8. September: Die Nato räumt erstmals ein, dass bei dem Angriff auch Zivilisten getötet wurden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bekundet ihr tiefes Bedauern über mögliche zivile Opfer. In einer Regierungserklärung wendet sie sich zugleich gegen "Vorverurteilungen" aus dem In- und Ausland.

11. September: Schneiderhan stellt sich hinter die Bundeswehr-Soldaten am Hindukusch. "Sie haben mein persönliches Vertrauen in Ihre Leistungsfähigkeit und Ihr Verantwortungsbewusstsein", sagt er in einer von Bundeswehrsendern ausgestrahlten Erklärung. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung für den Luftangriff das Ergebnis einer "sorgfältigen Beurteilung der Lage" gewesen sei.

29. Oktober: Schneiderhan gibt in Berlin ein Statement zum unterdessen vorliegenden Nato-Bericht über den Angriff ab. Er habe "keinen Grund daran zu zweifeln", dass die deutschen Soldaten "angesichts der schwierigen Lage in operativer Hinsicht militärisch angemessen gehandelt haben". Die Zahl der Toten soll dem Nato-Bericht zufolge zwischen 17 und 142 liegen. Laut Schneiderhan gibt es keine Bestätigung dafür, dass durch den Angriff "unbeteiligte Personen" ums Leben gekommen sind.

6. November: Der neue Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) bezeichnet das Bombardement als angemessen. Er hege keine Zweifel an der Einschätzung Schneiderhans, "dass die Militärschläge und die Luftschläge vor dem Gesamtbedrohungshintergrund als militärisch angemessen zu sehen sind". Am selben Tag legt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden der Bundesanwaltschaft in die Akten über Klein zur Prüfung vor. Ob gegen Klein ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, bleibt weiter offen.

26. November: Die "Bild"-Zeitung berichtet, das Verteidigungsministerium habe Informationen zu dem Angriff vor Öffentlichkeit und Staatsanwaltschaft zurückgehalten. Demnach hätte Jung viel früher über mögliche zivile Opfer informiert sein müssen als bisher bekannt. Bei den Bundestagsberatungen zum Afghanistan-Einsatz gibt Guttenberg die Demissionen von Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Verteidigungs-Staatssekretär Peter Wichert bekannt.

27. November: Arbeitsminister Franz Josef Jung (CDU) tritt zurück. Der Ex-Verteidigungsminister erklärt: "Ich übernehme damit die politische Verantwortung für die interne Informationspolitik des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber dem Minister bezüglich der Ereignisse vom 4. September in Kundus." Jung betont, er habe die Öffentlichkeit und das Parlament über seinen Kenntnisstand immer korrekt informiert. Er wolle mit dem Schritt Schaden für die Bundeswehr abwenden. (smz/AFP/dpa)

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