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Chronologie: Der lange Weg zur Staatsreform

16./17.

16./17.Oktober 2003:

Nach jahrelangen Diskussionen setzen Bundestag und Bundesrat eine gemeinsame Kommission «zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung» ein. Ihr gehören als stimmberechtigte Mitglieder die 16 Regierungschefs der Länder sowie 16 Bundestagsabgeordnete an.

7. November 2003: Auf ihrer konstituierenden Sitzung wählt die Föderalismuskommission den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) und den damaligen SPD-Fraktionschef Franz Müntefering zu ihren Vorsitzenden.

November/Dezember 2004: Nach einjährigen Beratungen treten die Verhandlungen in die Schlussphase. Spitzenvertreter von Bundes- und Länderebene treffen sich mehrfach zu «erweiterten Obleute-Runden», um das Reformbündel festzuzurren.

13. Dezember 2004: Müntefering und Stoiber präsentieren einen weitreichenden Vorentwurf für die Reform, in dem unter anderem die Streitpunkte Hochschulrecht und Umweltrahmenrecht weiter offen bleiben.

17. Dezember 2004: Das Gesamtpaket scheitert am Streit über die Kompetenzverteilung in der Bildungs- und Hochschulpolitik. Die Föderalismuskommission beendet ihre Arbeit, ohne Reformvorschläge zu beschließen.

17. März 2005: Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) und sein Vize Joschka Fischer (Grüne) vereinbaren auf dem «Jobgipfel» mit Stoiber und CDU-Chefin Angela Merkel die Wiederaufnahme der Arbeit an der Föderalismusreform.

22. Mai 2005: Nach der Ankündigung vorgezogener Bundestagswahlen im Herbst liegt das Reformprojekt wahlkampfbedingt für die folgenden Monate auf Eis.

7. November 2005: Bei den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD verständigt sich eine schwarz-rote Arbeitsgruppe auf ein Reformpaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen. Danach zieht sieht sich der Bund künftig aus der Bildungsplanung zurück.

18. November 2005: Die Vereinbarungen zur Föderalismusreform sind Bestandteil des Koalitionsvertrages, der von Union und SPD in Berlin unterzeichnet wird. Nach der Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen sollen in einem zweiten Reformschritt auch die Finanzbeziehungen zwischen beiden staatlichen Ebenen neu geregelt werden.

16. Februar 2006: Bund und Länder verständigen sich über noch offene Fragen bei der geplanten Reform. Bis zuletzt strittig sind noch die Übergangsfristen vom geltenden Recht zur neuen Verfassungsordnung.

6. März 2006: Bundeskabinett, Ministerpräsidentenkonferenz und Koalitionsfraktionen beraten auf Sondersitzungen über das Reformpaket. 15 Länder-Regierungschefs plädieren dafür, das Reformpaket in den Bundesrat einzubringen. Im Bundestag werden die Vorlagen von CDU/CSU und SPD eingebracht.

10. März 2006: Mit mehrstündigen Debatten nehmen Bundestag und Bundesrat zeitgleich das Gesetzgebungsverfahren zu dem Reformvorhaben auf.

15. Mai 2006: Bundestag und Bundesrat starten ihre gemeinsame Anhörung zu den Gesetzentwürfen. Bis zum 2. Juni äußeren sich mehr als 100 Experten zu den geplanten Neuregelungen. Zu ihren Hauptkritikpunkten zählt das so genannte Kooperationsverbot, das Finanzhilfen des Bundes im Bildungsbereich ausschließt.

18. Juni 2006: Nach Kritik aus der SPD-Fraktion verständigt sich eine Spitzenrunde der Koalition bei Bundeskanzlerin Merkel auf einen ersten Kompromiss beim Kooperationsverbot im Hochschulbereich. Nach Beratungen der Ministerpräsidentenkonferenz und einer weiteren Runde des Koalitionsausschusses wird am 26. Juni eine Formulierung gefunden, die dem Bund auch künftig Hochschulsonderprogramme ermöglicht.

27. Juni 2006: Bei Probeabstimmungen stimmen in der SPD-Fraktion rund 30 Parlamentarier und in der Unions-Fraktion ein Abgeordneter dem Kompromisspaket nicht zu. Die große Koalition verfügt im Plenum über 38 Stimmen mehr als zur erforderlichen Zweidrittelmehrheit notwendig. Bei den Oppositionsfraktionen stößt der Reformvorschlag auf Ablehnung.

28. Juni 2006: Der Rechtsausschuss des Bundestages nimmt in seine Beschlussempfehlung neun Änderungen auf, die zwischen den Koalitionsfraktionen ausgehandelt worden waren. Danach geht etwa das Notariatswesen nicht in Länderkompetenz über. Auch erhält der Bund mehr Rechte in der Abfallwirtschaft.

30. Juni 2006: Nach gut vierstündiger Debatte beschließt der Bundestag die Reform mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Für das Kompromisspaket stimmen 428 Abgeordnete. Dagegen votieren 162 Parlamentarier; 3 enthalten sich.

7. Juli 2006: Auch im Bundesrat findet die Staatsreform mit ihren rund 40 Verfassungsänderungen die notwendige Zweidrittelmehrheit und nimmt damit die letzte parlamentarische Hürde. Nur Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein stimmen der Reform nicht zu. Nach Ausfertigung des Gesetzes durch Bundespräsident Horst Köhler soll die umfangreichste Verfassungsreform seit Gründung der Bundesrepublik «am Tag nach der Verkündigung» in Kraft treten. (tso/ddp)

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