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Politik: CSU möchte zweimal über Auslandseinsätze abstimmen

Wenn es um Auslandeinsätze der Bundeswehr geht, zählt die CSU-Landesgruppe zu den zuverlässigsten Problemfällen des Bundesverteidigungsministers. Franz Josef Jung als Gast der CSU im Wildbad Kreuth – das wäre also eigentlich Anlass für eine etwas deutlichere Aussprache, zumal die Abgeordneten zugleich ein Papier mit „Leitlinien für Auslandseinsätze der Bundeswehr“ verabschiedet haben.

Von Robert Birnbaum

Wenn es um Auslandeinsätze der Bundeswehr geht, zählt die CSU-Landesgruppe zu den zuverlässigsten Problemfällen des Bundesverteidigungsministers. Franz Josef Jung als Gast der CSU im Wildbad Kreuth – das wäre also eigentlich Anlass für eine etwas deutlichere Aussprache, zumal die Abgeordneten zugleich ein Papier mit „Leitlinien für Auslandseinsätze der Bundeswehr“ verabschiedet haben. Das enthält im Detail eine unbequeme Forderung. Doch im Großen und Ganzen zieht ihm der Landesgruppenchef Peter Ramsauer umgehend die Zähne: Keine „Checkliste“ für künftige Einsätze sei das, nicht einmal eine Prioritätenliste, sondern ein „politischer Abwägungskatalog“, der im jeweils konkreten Fall Flexibilität möglich machen müsse. Was der Katalog übrigens auch tut: Mit Formeln wie der von der Notwendigkeit, solidarisch im Bündnis zu handeln, lässt sich fast jeder Militäreinsatz rechtfertigen.

Die unbequeme Forderung steckt in einem recht komplizierten Detail. Die CSU verlangt, dass künftige Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der schnellen Eingreifverbände von Nato und Europäischer Union einem doppelten deutschen Parlamentsvorbehalt unterliegen sollen. Bisher sieht das Parlamentsbeteiligungsgesetz vor, dass der Bundestag befasst wird, wenn deutsche Soldaten mit der Schnellen Eingreiftruppe der Nato oder den „Battlegroups“ der EU in einen Einsatz geschickt werden. Weil beide Truppen im Extremfall binnen fünf Tagen in Marsch geschickt werden, ist vorgesehen, dass die Bundesregierung ein Mandat erteilt und das Parlament binnen sieben Tagen sozusagen nachgenehmigen kann – oder die Genehmigung nachträglich verweigern.

Die CSU stellt sich das anders vor. Schon in dem Moment, in dem die Regierung eine konkrete Bundeswehreinheit bei Nato oder EU als ihren Beitrag für die Eingreiftruppe anmeldet, müsse der Bundestag mit dessen „Einsatzmöglichkeiten“ befasst werden. Darin steckt der Versuch, schon auf die Art der deutschen Beteiligung Einfluss zu nehmen – die Frage etwa, ob die Regierung Kampfverbände oder doch eher Sanitäter anbietet. Ein zweites Mal soll das Parlament immer dann befasst werden, wenn ein konkreter Einsatz ansteht. Ein Zweistufenmodell, das im Verteidigungsministerium auf Ablehnung stößt: „Wenig praktikabel.“

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