zum Hauptinhalt

Politik: CSU will längere Laufzeit in Karlsruhe erkämpfen Union: Bis zu 17 Jahre mehr für Atomkraftwerke

Weiter Streit über Beteiligung des Bundesrats

Berlin - Der Streit um die von der Regierungskoalition geplante Laufzeitverlängerung für die deutschen Atomkraftwerke könnte sich noch lange hinziehen. Denn über die Frage, ob der Bundesrat an der Entscheidung darüber beteiligt werden muss oder nicht, wird am Ende wohl das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Sowohl aus Ländern, die den Bundesrat für zustimmungspflichtig halten, als auch aus Bayern, das den Bundesrat übergehen will, sind bereits Klagen angekündigt.

Die grüne Fraktionsvize Bärbel Höhn hat zusammengetragen, wie sich das Meinungsbild derzeit darstellt: Umweltminister Norbert Röttgen hält eine Mitwirkung des Bundesrats für notwendig, Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (beide CDU) hält sie für überflüssig. Schließlich sei auch das Ausstiegsgesetz ohne den Bundesrat verabschiedet worden, argumentiert er. Das Innen- und das Justizministerium sind in ihrem Gutachten zu dem Schluss gelangt, dass allenfalls eine „moderate“ Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung des Bundesrats beschlossen werden dürfe. Unter den Juraprofessoren, die sich bisher geäußert haben, sind sechs der Meinung, dass der Bundesrat beteiligt werden muss, und zwei dagegen. Fünf unionsgeführte und acht Bundesländer insgesamt wollen das Thema im Bundesrat entschieden sehen, drei lieber nicht. Das sind die drei Atomländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen.

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe, Hans-Peter Friedrich, hat nun angedeutet, dass über eine Normenkontrollklage festgestellt werden solle, dass schon das Ausstiegsgesetz rechtswidrig zustande gekommen sei, weil der Bundesrat nicht beteiligt worden ist. Auf die Idee hat ihn wohl das Gutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier für das Umweltministerium gebracht. Dort schreibt Papier nämlich, dass der Bundesrat wohl schon am Ausstiegsgesetz hätte beteiligt werden müssen.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl schüttelt den Kopf: „Acht Jahre, nachdem der Bundesrat beim Ausstieg kein Mitspracherecht für sich eingefordert hat, drohen sie mit einer Klage.“ Die Gegenseite versucht es derzeit noch politisch. So hat der Bremer Senat angekündigt, eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, den Bundesrat an dem Beschluss zu beteiligen. „Eine so weitreichende Entscheidung darf die Bundesregierung nicht an den Ländern vorbei treffen“, findet Bremens Umweltsenator Reinhard Loske (Grüne). Sollte diese Initiative scheitern, haben bereits einige andere Landesregierungen angedeutet, ebenfalls nach Karlsruhe ziehen zu wollen.

Gleichzeitig geht der Streit über die Dauer der Laufzeitverlängerung weiter. Während Friedrich von mindestens zehn Jahren spricht, verlangte der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) am Dienstag 17 Jahre.

Der Energiekonzern RWE, an dem eine Vielzahl nordrhein-westfälischer Gemeinden Anteile hält, drohte derweil wegen der geplanten Brennelementesteuer mit einer Kürzung der Dividende. mit rtr

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false