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Politik: DAS BEICHTGEHEIMNIS

Das Beichtgeheimnis zählt rechtsgeschichtlich zu den ältesten Datenschutzvorschriften der Menschheit. Es verpflichtet den Beichtvater zum unbedingten Stillschweigen über das, was er durch eine Beichte erfahren hat.

Das Beichtgeheimnis zählt rechtsgeschichtlich zu den ältesten Datenschutzvorschriften der Menschheit. Es verpflichtet den Beichtvater zum unbedingten Stillschweigen über das, was er durch eine Beichte erfahren hat. Nur der Beichtende selbst kann ihn davon entbinden. Die Verletzung des Beichtgeheimnisses wird in der katholischen Kirche mit der schwersten Kirchenstrafe, der Exkommunikation, bedroht. Das Beichtgeheimnis, was auch im ersten Jahrtausend bereits praktiziert wurde, gilt seit dem

4. Laterankonzil 1215 verbindlich für die gesamte römische Kirche. Es ist rechtlich in Paragraf 53 der Strafprozessordnung abgesichert durch das Zeugnisverweigerungsrecht für Priester und andere Berufsgeheimnisträger wie Abgeordnete und Strafverteidiger. Sie dürfen bei Ermittlungen die Aussage verweigern. M.G.

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