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Politik: Das milde Urteil gegen Krenz zeigt, wie haltlos eine Amnestie-Forderung ist (Kommentar)

Die verurteilten Politbüro-Mitglieder mögen das Datum als zynisch empfinden, die Mauer-Opfer eher als überirdische Gerechtigkeit. Es klingt wie eine Ironie der Geschichte und ist doch reiner Zufall: Fast auf den Tag zehn Jahre nach dem Fall der Mauer hat der BGH die Strafurteile gegen Egon Krenz, Günter Schabowsky und Günther Kleiber bestätigt und damit die politische Verantwortung für die Mauer-Toten festgeschrieben.

Die verurteilten Politbüro-Mitglieder mögen das Datum als zynisch empfinden, die Mauer-Opfer eher als überirdische Gerechtigkeit. Es klingt wie eine Ironie der Geschichte und ist doch reiner Zufall: Fast auf den Tag zehn Jahre nach dem Fall der Mauer hat der BGH die Strafurteile gegen Egon Krenz, Günter Schabowsky und Günther Kleiber bestätigt und damit die politische Verantwortung für die Mauer-Toten festgeschrieben. Denn um diese Toten - wenn auch aus juristischen Gründen nur um wenige Toten - ging es in dem Prozess. Es ging um Totschlag. Es gehört zu den so wohlfeilen wie prozessrechtlich unsinnigen Legenden, dass in Gestalt von Krenz die ideelle DDR vor der "Siegerjustiz" gestanden habe, ihre ganze Vergangenheit, ihre 16 Millionen Bewohner, ihr historisches Selbstverständnis. Tatsächlich ging es um einige erschossene und verblutete DDR-Bürger.

Gerade weil die Opfer, die diesen Angeklagten vorgehalten wurden, so wenige sind, wird das rechtliche Prinzip so klar, das das Urteil stützt. Die drei Verurteilten wurden nicht als Massenmörder belangt, wie dies bei Chiles Ex-Diktator Pinochet der Fall sein könnte. Sie werden wegen der simplen Einsicht bestraft, dass kein Politiker das Recht hat, seine Bürger umzubringen. Und zwar nicht einen einzigen. "Die Sicherung der Grenze unter Inkaufnahme der tödlichen Folgen war die einzige Möglichkeit des Machterhalts der SED, deren Führung sich des Umstandes bewusst war, dass eine Lockerung zur Massenflucht führen wurde", hat das Berliner Landgericht in seinem Urteil 1997 erklärt. Die DDR-Führung wollte die DDR nicht "ausbluten" lassen (Schabowsky). Deshalb hat sie eben Blut fließen lassen.

Für ein Totschlagsopfer ist es gleichgültig, ob es zu höheren Zwecken seines Staates umgebracht wird, bei einem Straßenraub oder weil seine Nase einem Skinhead nicht gefällt. Deshalb fallen die sechseinhalb Jahre für Krenz und die drei Jahre für Schabowsky und Kleiber auch überhaupt nicht aus dem Rahmen. Die Strafe für Totschlag liegt nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen (Schabowsky, Kleiber) reicht sie von einem Jahr bis zu zehn. Das ist übrigens westdeutsches Recht, denn das war in diesem Falle milder. Nach DDR-Recht hätte das Urteil erheblich drastischer sein können.

Nur wer in der DDR geglaubt hat oder heute noch glaubt, dass der Staat aus wohlmeinenden Gründen oder wegen des Klassenfeindes über das Leben seiner Bürger disponieren darf, mag sich gegen die Verurteilung der Verantwortlichen wenden. Er lehnt damit aber auch die Grundanforderung an eine zivile Gesellschaft ab. Wer Krenz nicht verurteilen will, wird auch ein Strafbegehren bei Pinochet schwer begründen können - ohne die beiden ansonsten gleichzusetzen.

Es geht nicht um Massenmord. Aber auch nicht um Massen-Abstrafung. Gerade einmal elf Verantwortliche der DDR sind wegen der Toten an der Grenze zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Elf! Der ehemalige Verteidigungsminister Heinz Kessler ist aus der Haft schon wieder heraus. Das Volk der DDR ist mitnichten in die Mühlen der Siegerjustiz geraten. Etwas mehr als 200 Menschen von den 16 Millionen wurden verurteilt, nur zwei Dutzend davon zu Freiheitsstrafen. Wer heute noch von Amnestie spricht, findet keine Anwendungsbeispiele dafür außer Krenz, Schabowsky, Kleiber, Kessler, ein paar Rechtsbeugern und einer Handvoll Wirtschaftskrimineller, die sich bereichert haben. Solch eine Amnestie kann keine friedensstiftende Wirkung entfalten.

Wer heute Amnestie sagt, muss also etwas anderes meinen: das Politbüro und sein System. Und die Todesschüsse. Dass alles nicht so schlimm gewesen sei. Dass nun Gras über die Sache wachsen könne. Dass Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern einkehren darf. Da aber sei die Gerechtigkeit davor.

Hans Toeppen

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