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Politik: Datenschutz: Karlsruhe billigt Gen-Fingerabdruck

Die Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" zum Beispiel von Mördern oder Sexualverbrechern ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe darf von rechtskräftig verurteilten Straftätern die genetische Identität gespeichert werden, wenn weitere Straftaten zu erwarten sind.

Die Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" zum Beispiel von Mördern oder Sexualverbrechern ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe darf von rechtskräftig verurteilten Straftätern die genetische Identität gespeichert werden, wenn weitere Straftaten zu erwarten sind. Eine Kammer des Zweiten Senats hat am Donnerstag das Gesetz verfassungsrechtlich gebilligt, jedoch eine genaue Einzelfallprüfung durch den Richter verlangt. In einem Fall wurde die Anordnung der DNA-Identifizierung für verfassungswidrig erklärt, weil der Betroffene lediglich zu mehreren Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden war. In zwei weiteren Fällen, in denen rechtskräftige Urteile wegen versuchten Totschlags und fünffacher Vergewaltigung vorlagen, wurde die Speicherung des genetischen Fingerabdrucks hingegen gebilligt. Der "Kernbereich der Persönlichkeit" sei nicht betroffen, solange lediglich derjenige Teil des Erbguts erfasst werde, der keine Rückschlüsse auf Erbanlagen, Charaktereigenschaften oder Krankheiten des Betroffenen zulasse. Allerdings müssten die Gerichte in einer nachvollziehbaren Begründung die Rückfallgefahr des Täters darlegen. (AZ: 2 BvR 1741/99 u.a.)

ukn

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