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Politik: DDR-Unrecht: Bewährungsstrafen für zwei DDR-Grenzoffiziere

Wegen Beihilfe zu Totschlag und schwerer Körperverletzung hat das Landgericht Schwerin zwei ehemalige Offiziere der DDR-Grenztruppen zu zehn beziehungsweise acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Sie hätten dazu beigetragen, dass an der innerdeutschen Grenze Minenfelder gelegt wurden, und somit den Tod von Menschen, wenn auch nicht beabsichtigt, so doch hingenommen, begründete gestern die zweite Strafkammer die Entscheidung.

Wegen Beihilfe zu Totschlag und schwerer Körperverletzung hat das Landgericht Schwerin zwei ehemalige Offiziere der DDR-Grenztruppen zu zehn beziehungsweise acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Sie hätten dazu beigetragen, dass an der innerdeutschen Grenze Minenfelder gelegt wurden, und somit den Tod von Menschen, wenn auch nicht beabsichtigt, so doch hingenommen, begründete gestern die zweite Strafkammer die Entscheidung. Konkret sei den heute 74 und 70 Jahre alten Angeklagten der Tod zweier Männer mit anzulasten, die 1964 und 1969 in den Minenfeldern im nördlichsten Grenzabschnitt in der Nähe Lübecks verbluteten. Einem dritten wurde 1964 ein Fuß abgerissen. Er wurde von DDR-Grenzern geborgen.

Die Staatsanwaltschaft hatte 20 beziehungsweise zehn Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidiger Freispruch. Die Angeklagten hatten während des dreitägigen Prozesses beteuert, mit den Minenfeldern nichts zu tun gehabt zu haben. Sie hätten sie dulden müssen. Den älteren der beiden Angeklagten sprach das Gericht vom Vorwurf des Totschlags in einem weiteren Fall frei. Dafür, dass ein ihm unterstellter Grenzsoldat offenbar über die Strenge schlug und im Jahr 1963 einen Flüchtling erschoss, sei der einstige Kommandant des Grenzregiments nicht verantwortlich zu machen. Der Kommandant und sein Stabschef hätten im Glauben das Richtige zu tun, gehandelt, so die Kammer. Aber den Irrtum, dass das Anlegen von Minenfeldern an der Grenze rechtmäßig sei, hätten sie erkennen können - "intelligent und sensibel" genug seien sie.

Unterdessen begann am Montag vor dem Berliner Landgericht im zweiten Anlauf der Prozess gegen einen DDR-Grenzkommandeur, der sich vor zwei Jahren ins Ausland abgesetzt hatte. Der 52-jährige Walter S. muss sich wegen Totschlags verantworten. Der Ex-Oberst soll als Kommandeur des Grenzregiments 33 in Berlin-Treptow Grundsatzbefehle zur "Grenzsicherung" erlassen haben. Damit sei er unter anderem mit verantwortlich für den Tod des letzten Maueropfers Chris Gueffroy, der bei einem Fluchtversuch am 5. Februar 1989 erschossen worden war, heißt es in der Anklage. In einer umfassenden Aussage bekannte sich der Angeklagte zu seiner Verantwortung. Heute nach elf Jahren sehe er, dass damals verkehrt gehandelt worden sei. Er wolle sich entschuldigen.

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