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Politik: Debatte über Immunität der Abgeordneten

Berlin - Ein Vorstoß der FDP zur Abschaffung der Immunität für Abgeordnete trifft im Bundestag auf ein geteiltes Echo. Während die Union den Vorschlag als Diskussionsgrundlage wertete, reagierte die Grünen-Fraktion mit Skepsis.

Berlin - Ein Vorstoß der FDP zur Abschaffung der Immunität für Abgeordnete trifft im Bundestag auf ein geteiltes Echo. Während die Union den Vorschlag als Diskussionsgrundlage wertete, reagierte die Grünen-Fraktion mit Skepsis. Auch von Seiten der Linkspartei hieß es, es gebe drängendere Probleme wie etwa den „Lobbyismus im Bundestag“. Die SPD-Fraktion wollte keine Stellungnahme abgegeben.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Jörg van Essen, betonte in der „Bild“-Zeitung: „Das Immunitätsrecht der Abgeordneten hat sich überlebt.“ In einem funktionierenden, stabilen Rechtsstaat gebe es keinen Grund mehr, Parlamentarier vor strafrechtlicher Verfolgung besonders zu schützen. „Abgeordnete sollten vor der Justiz genauso behandelt werden wie jeder Bürger“, sagte van Essen. Um Parlamentarier künftig vor politisch motivierter Verfolgung durch die Justiz zu schützen, sollten sie bei berechtigtem Verdacht aber Immunität beim Bundestag beantragen können. Bisher genießen Abgeordnete grundsätzlich Immunität. Wenn Staatsanwaltschaften gegen Politiker ermitteln wollen, muss vorher der Bundestag zustimmen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Immunität, Thomas Strobl (CDU), wertete van Essens Vorstoß als einen „interessanten Vorschlag, über den man reden muss“. Im Ausschuss, der das nächste Mal im September tage, stehe das Thema Immunität bereits auf der Agenda. Strobl argumentierte, der Grundgedanke der parlamentarischen Immunität, die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu gewährleisten, sei zwar „kein falscher“. Die Aufhebung der Immunität durch das Parlament, wie sie das Grundgesetz derzeit vorsieht, komme „in der öffentlichen Wirkung“ im konkreten Fall jedoch einer Vorverurteilung des betreffenden Abgeordneten gleich. Kritisch äußerte sich Strobl über die von der FDP angeregte Antragsregelung. Wenn Abgeordnete künftig auf Immunität verzichten könnten, so könne dies als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, sah dagegen keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, da der Bundestag in aller Regel die Strafverfolgung „zügig erlaube“. Entscheidender als die Diskussion über das Immunitätsrecht sei der Umgang der Geheimdienste mit den Rechten der Abgeordneten. Beck forderte, dass Abgeordnete von deutschen Geheimdiensten „nur mit Wissen und Einverständnis eines Bundestagsgremiums beobachtet und überwacht werden dürfen“. Ansonsten könne die Exekutive Teile der Legislative ausspionieren. ddp

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