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Politik: Der BND bleibt ein Fall für den Generalbundesanwalt

Karlsruhe/Berlin - Während in Berlin der Untersuchungsausschuss zur BND- Affäre vorbereitet wird, untersucht der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, ob sich jemand strafbar gemacht hat. Doch Kay Nehm hat bereits mitteilen lassen: Förmlich ermittelt wird nicht.

Karlsruhe/Berlin - Während in Berlin der Untersuchungsausschuss zur BND- Affäre vorbereitet wird, untersucht der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, ob sich jemand strafbar gemacht hat. Doch Kay Nehm hat bereits mitteilen lassen: Förmlich ermittelt wird nicht. Dabei hätte er vielleicht mehr Verdachtsmomente als direkt nach dem Irakkrieg. Auch die Rechtslage hat sich geändert. Nehm hatte im Frühjahr 2003 Anzeigen wegen „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ gegen Mitglieder der damaligen Regierung abgelehnt. Begründung: Ob der Einmarsch der USA ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg sei, sei unter Rechtskundigen umstritten. Außerdem hätten sich die Deutschen am Krieg beteiligen müssen. Die Gewährung von Überflugrechten sei nur eine „Nichtverhinderung“ des Angriffs gewesen, aber kein Beitrag.

Nun könnte der Fall anders liegen. Es ist zwar noch offen, ob die beiden im Irak verbliebenen BND-Beamten zugleich Bundeswehrsoldaten waren und was genau sie getan haben, aber der Beitrag der Deutschen stellt sich möglicherweise nicht mehr so dar, wie der damalige Kanzler Gerhard Schröder im März 2003 zugesichert hatte, „dass sich deutsche Soldaten an Kampfhandlungen nicht beteiligen werden“. Aus dem Umfeld des BND wird allerdings versichert, nur einer der beiden Agenten sei aus der Bundeswehr gekommen – und habe ihr formal schon vor dem Einsatz in Bagdad nicht mehr angehört. Auch wenn der Mann seinen Dienstgrad behalten habe und weiter vom Verteidigungsministerium bezahlt worden sei.

Für den Fall könnte auch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2005 zur Gewissensfreiheit von Soldaten interessant sein. Ein Software-Spezialist der Bundeswehr hatte Befehle verweigert, da er nicht ausschließen konnte, sich indirekt am Irakkrieg zu beteiligen. Das Gericht hatte „gravierende rechtliche Bedenken“, ob der Krieg gerechtfertigt war. Es kritisierte die Überflugrechte und den Schutz militärischer US-Einrichtungen: „Beihilfe zu einem völkerrechtliches Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt.“ Nehm hätte also höchstrichterliche Rechtsprechung zur Hand. Er ist indes weisungsgebundener Beamter. Wollte er ermitteln, würde sich das Justizministerium einmischen. Es weiß um die Sensibilität der Öffentlichkeit, die ein Ermittlungsverfahren schnell als halben Schuldspruch ansieht.

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