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Politik: Der Ex-DDR-Staatschef muß Silvester nicht im Gefängnis feiern - Schabowski hofft auch auf Gnade

Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz wird auch die ersten Tage des neuen Jahrtausends in Freiheit verbringen. Das Bundesverfassungsgericht werde nicht vor dem 10.

Der frühere DDR-Staats- und Parteichef Egon Krenz wird auch die ersten Tage des neuen Jahrtausends in Freiheit verbringen. Das Bundesverfassungsgericht werde nicht vor dem 10. Januar über den Eilantrag von Krenz gegen seine Verurteilung zu sechseinhalb Jahren Haft entscheiden, sagte die Sprecherin des Gerichts, Uta Fölster, am Mittwoch in Karlsruhe. Auch das frühere SED-Politbüro-Mitglied Günter Schabowski hofft auf eine Silvesterfeier in Freiheit. Zugleich teilte sein Anwalt am Mittwoch in Berlin mit, dass Schabowski vorerst keinen Gnadenantrag stellen werde, da er das Urteil des Bundesgerichtshofes akzeptiere.

Sein Mandant, der als einziger der drei in dem Verfahren Verurteilten seine Haftstrafe angetreten hat, sei über Weihnachten zu Hause gewesen, sagte Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach. Dies sei ein normales Verfahren in der Strafvollzugsanstalt Hakenfelde. Für die Inhaftierten gebe es eine Art Urlaub, der genommen werden könne. Für Silvester gebe es entsprechende Pläne, es sei aber noch nicht entschieden.

Nach Angaben von Fölster läuft bis zum 10. Januar die Frist für eine Stellungnahme des Bundesjustizministeriums und der Berliner Justizsenatsverwaltung. Beide Seiten müssten sowohl zu dem Antrag von Krenz als auch zu dem Selbstablehnungsantrag von Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach Stellung nehmen, sagte sie. Limbach hatte sich wegen Befangenheit selbst abgelehnt. Zur Begründung hatte sie ihre frühere Tätigkeit als Berliner Justizsenatorin und ihr Engagement für die Arbeitsgruppe Regierungskriminalität bei der Berliner Staatsanwaltschaft angeführt.

Der Anwalt Schabowskis erklärte, sein Mandant sei sehr berührt und erfreut von dem Gnadenantrag, den ein Hamburger Bürger aus christlicher Motivation für ihn gestellt habe. Er werde jedoch keinen Gnadenantrag stellen, da er das Urteil des Bundesgerichtshofes zu einer dreijährigen Haftstrafe für den Totschlag an DDR-Flüchtlingen akzeptiere.

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