zum Hauptinhalt
Satiriker Jan Böhmermannin der Kulisse seiner Show "Neo Magazin Royale".

© dpa

Der Fall Böhmermann: Anwalt Christian Schertz kritisiert Angela Merkel

Jan Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kritisiert Angela Merkels Entscheidung als rechtspolitisch bedenklich. Hier die Stellungnahme im Wortlaut.

Ich kann die Entscheidung nur mit erheblichem Unverständnis zur Kenntnis nehmen. Diese Verfolgungsermächtigung war völlig überflüssig und ohne Not. So hatte Erdogan bereits vor dieser Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft als Privatmann Strafantrag gestellt, so dass die Staatsanwaltschaft die Frage der Beleidigung ohnehin zu prüfen hatte.

Es ist rechtlich wie rechtspolitisch höchst bedenklich einerseits zu erklären, dass die rechtliche Überprüfung nicht Sache der Regierung sondern der Staatsanwaltschaften und Gerichte sei, gleichzeitig aber als Bundesregierung trotz des bereits von Herrn Erdogan betriebenen und bei der Staatsanwaltschaft laufenden Verfahrens hier eine Verfolgungsermächtigung nachzuschieben.

Merkel bezeichnete Gedicht als "bewusst verletztend"

Es steht mir nicht zu, hier über die Motive zu spekulieren. Allerdings fügt sich dieses Verhalten ein zu der Aussage der Bundeskanzlerin, dass sie das Gedicht in einem Telefonat mit dem Türkischen Ministerpräsidenten bereits als „bewusst verletzend“ bewertet hat. Damit hat sie die Definition der Schmähkritik benutzt und eine rechtliche Bewertung vorgenommen, obwohl das der Justiz vorbehalten ist.

Zudem wurde bei dieser Einschätzung offensichtlich übersehen, dass das Gedicht nicht solitär verbreitet wurde, sondern im Rahmen einer Gesamtdarstellung über das, was in Deutschland erlaubt ist und was nicht. Jan Böhmermann hatte ausdrücklich in der Sendung deutlich gemacht, dass die Verse ohne diesen Kontext unerlaubt wären.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false