zum Hauptinhalt
Kann viel und vieles besser als andere. Strafrichter a. D. Thomas Fischer.

© p-a/dpa

Zur Pensionierung von Thomas Fischer: Der Richter, der das System stört

Thomas Fischer ist der einzige bekannte Strafrichter. Seine öffentlichen Kommentare haben polarisiert. Jetzt hört er auf. Aber er hat es allen gezeigt. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Am Sonntag endete die Amtszeit von Thomas Fischer, „Deutschlands bekanntestem Strafrichter“, wie ihn sein Verlag bewirbt. Fischer ist nicht nur der bekannteste, er ist der einzige überhaupt bekannte Strafrichter. Dass Richter in Deutschland über enge Zirkel von Justiz und Politik hinaus bekannt werden, ist ungewöhnlich. Fischer ist ungewöhnlich.

Der Richter am Bundesgerichtshof (BGH) verfasst einen herausragenden Strafrechtskommentar, schreibt Kolumnen auf „Zeit Online“, diskutiert auf Podien, gibt Interviews. Er war Paketbote und Rockmusiker, studierte Germanistik und träumte vom Schriftstellerberuf. Am BGH legte er sich mit dem damaligen Präsidenten an, klagte um einen Senatsvorsitz, bekam ihn. Er streitet und spottet, über Politiker, Fernsehstars, Feministinnen. Als besonders dämlich gelten ihm Journalisten, deren Fehldeutungen er sprachmächtig zerlegt. Warum er das alles macht, trotz richterlicher Verantwortung, trotz Mäßigungsgebot, wurde er mal gefragt. „Weil ich es kann“.

Wie viel Subjektivität braucht das Richteramt?

Gut, wenn einer macht, was er kann. Aber nur, weil er es kann? Donald Trump kann einen Atomkrieg auslösen, worauf er dennoch hoffentlich verzichtet. Was Fischer ungewöhnlich macht, ist weniger seine Begabung als Publizist. Es ist seine Eigenschaft als hoher Richter. Wenn Fischer provoziert, wirken Autorität und Ansehen seines Amtes mit. Sie stärken ihn. Zugleich lernen die Bürger das menschliche Maß an unverstellter Subjektivität kennen, das in einer Richterpersönlichkeit steckt. Da gibt es alles, nur selten ein gerechtes Urteil.

Der Meister selbst sieht es als Belebung eines trockenen Diskurses. Auf öffentliche Kritik pflegt er öffentlich zu reagieren. Da zeigen sich Härte und Empfindlichkeit gleichermaßen. Die Auseinandersetzungen werden abnehmen, jetzt, da der Rückzug vom Amt ansteht.

Hilft es dem Recht, wenn es in solchen Persönlichkeiten Ausdruck findet? In den USA würde man die Frage bejahen. Dort gewinnt das Richteramt seine Autorität durch die Person, die es prägt. Diese Form der Subjektivität ist akzeptiert. Politisch bestätigt wird sie in den Diskussionen um die neu zu besetzenden Stellen am höchsten US-Gericht, dem Supreme Court.

Kein Vorbild - und dennoch prägend

Das richterliche Urteil in Deutschland bezieht seine Legitimation neben dem Gesetz wesentlich aus dem Bezug zum rechtswissenschaftlichen Diskurs. Wichtig ist nicht die Person, wichtig ist der Spruchkörper, der eine berechenbare Funktion im Gesamtsystem wahrnimmt.

Fischer hat das System gestört, auf allen Ebenen: Wissenschaft, Praxis, Öffentlichkeit. Es wird in der Justiz einige geben, die sein Ausscheiden als erleichternd empfinden. Es mag stimmen: So einer kann kein Vorbild sein. Dafür kann er sonst vieles und vieles besser als andere. Er hat es allen gezeigt. Wem das nicht gefiel, dem war zuzumuten, es auszuhalten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false